Frage zur Fristenregelung für Wahl und Wahlpflichtmodule

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Eierkopf4334
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Bearbeitet Frage zur Fristenregelung für Wahl und Wahlpflichtmodule

Beitrag von Eierkopf4334 »

Moin, ich war aufgrund von Krankheit und Praktika verhindert in den ersten zwei Semestern an den Prüfungen teilzunehmen. Die Vorlesungen habe ich im ersten Semester noch regelmäßig besucht. Ich würde jetzt ins dritte Semester kommen, wollte aber fragen, ob es überhaupt noch für mich möglich ist, das Studium an der Uni Hamburg weiterzuführen aufgrund der Fristenregelung lt. §10 der PO. Demnach müsste ich bestimmte Module und Leistungen innerhalb von 4 Semesters absolvieren, was bei mir bedeuten würde, ich müsste zu viele Prüfungsleistungen innerhalb von 2 Semestern bringen. Gibt es da eine Lösung?
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Campus-Center - BK
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Re: Frage zur Fristenregelung für Wahl und Wahlpflichtmodule

Beitrag von Campus-Center - BK »

Hallo Eierkopf4334,

Fragen zu Prüfungsangelegenheiten müssen Sie direkt im Studienbüro klären.
https://www.bwl.uni-hamburg.de/service/ ... buero.html

Mit besten Grüßen,
BK
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