Hallo zusammen,
Die Angabe "Wartezeit 1" im Bescheid bedeutet, dass Sie in der Rangliste mit einer Wartezeit von einem Semester geführt werden.
Wartezeit sammelt man automatisch ab dem Datum des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung, man darf allerdings währenddessen an keiner deutschen staatlichen Hochschule eingeschrieben sein, da Studienzeiten nicht als Wartezeit gelten. Studienzeiten an einer privaten deutschen Hochschule müssen nicht als Studienzeit angegeben werden. Bei Wartezeitgleichheit entscheidet das Los. Die Höchstzahl sammelbarer Wartezeit beträgt für die Uni Hamburg 10 Semester.
Wartezeit wird bei der Bewerbung nicht auf den Notenschnitt „angerechnet“, sondern man kann entweder nach der Durchschnittsnote über die Leistungsliste oder nach der Wartezeit über die Wartezeitliste zugelassen werden. Dabei werden in den Bachelorstudiengängen 90% der Studienplätze über die Leistungsliste und 10% über die Wartezeit vergeben. Detaillierte Informationen zur Auswahl nach Durchschnittsnote und nach Wartezeit finden Sie hier:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... en-nc.html
Die Wartezeit wird bei jeder Bewerbung neu berechnet und neu berücksichtigt, es gibt keine semesterübergreifenden "Wartelisten".
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling