Guten Tag,
ich studiere derzeit Jura (1.Fs) in Bremen.
Die Zwischenprüfung ist hier bereits nach dem 2. Semester bestanden, wenn in jedem Modul: Zivilrecht I, Strafrecht I und Öffentliches Recht I – eine Klausur und im Modul Grundlagen I das Portfolio erfolgreich abgelegt worden ist. Über das Bestehen der Zwischenprüfung wird ein Zeugnis ausgestellt.
An der Uni Hamburg ist das erst nach dem dritten Semester der Fall, richtig? Bzw. man besteht die Zwischenprüfung erst nach dem erfolgreichen 3. Semester, also ein Semester später.
Wenn ich nun nach bestandener Zwischenpfüfung (nach 2 Semestern in Bremen) an die Uni Hamburg wechseln möchte;
In welches Semester würde ich dann kommen? In das dritte?
Kann mir das angerechnet werden? (Gilt meine bestandene Zwischenprüfung auch wenn ich sie schon nach zwei Semestern absolviert habe? Anstatt wie in Hamburg nach drei)?
Oder ist das nicht möglich, da die Zwischenprüfung nach unterschiedlich vielen Semestern bestanden ist? Müsste ich mich wieder für das erste FS bewerben?
Kann ich mir falls ich das erste Sem. wieder belege, bestimmte Sachen anrechnen lassen? Die ich dann bereits im vergangenen 1. Semester in Bremen erbracht habe?
Vielen Dank und Liebe Grüße
Mara!!