Liebe Melisa Smailhodzic,
die Zulassungsgrenzen für Masterstudiengänge an der Universität Hamburg werden leider nicht systematisch erfasst und veröffentlicht.
Bezüglich des Wintersemesters 2024/25 kann ich Ihnen jedoch mitteilen, dass der/die letzte noch zugelassene Bewerber*in für den
Studiengang "Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie M.Sc." in der
Rangliste nach Leistung eine Note der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) (i.d.R. Abitur) von 1,0 und eine Note des für den Master qualifizierenden Bachelorabschlusses von 1,5 hatte. Der Auswahlwert für die Rangliste nach Leistung wird zu 50% aus der Note der Hochschulzugangsberechtigung und zu 50% aus der Note des für den Masterstudiengang qualifizierenden Bachelorabschlusses ermittelt (siehe S. 5
https://www.uni-hamburg.de/onTEAM/studi ... inisch.pdf).
In der Rangliste nach Wartezeit hatte der/die letzte noch zugelassene Bewerber*in einen Auswahlwert von 2 Wartesemestern. Jedoch ist diese Angabe aufgrund der geringen Zahl der Zulassungen über die Rangliste nach Wartezeit (10% der Studienplatzkapazität von insgesamt 60 Studienplätzen für diesen Studiengang - siehe
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... hz-103.pdf) nur bedingt aussagekräftig.
Zur Erinnerung: Ein Semester zählt nur dann als Wartesemester für einen Masterstudiengang, wenn es sich um ein volles Semester (01.04. - 30.09. / 01.10. - 31.03.) handelt, das nach dem Bachelorabschluss liegt
und in dem keine Immatrikulation an einer deutschen Hochschule vorlag.
Liebe Grüße
Thomas Walter