Immatrukilationsbescheinigung

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BBF0832
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Bearbeitet Immatrukilationsbescheinigung

Beitrag von BBF0832 »

Ich bin Erstesemester-Studentin im gemeinsamen Jurastudiengang an der Universität Istanbul und der Universität Hamburg. Ich brauche meine Immatrukilationbescheinigung, um mich für Unterrichten anzumelden, sonst kann ich mich nicht anmelden und verpasse die Kursanmeldefrist. Für diese Bescheinigung habe ich bereits die Semesterbeitrag bezahlt, mein A/T11-Versicherungsdokument von einem Versicherungträger bestätigen lassen und sie haben mir mitgeteilt, dass sie die Universität darüber informieren. Ich möchte anfragen, wann meine Immatrikulationsbescheinigung in das System hochgeladen wird. Gibt es möglicherweise eine Möglichkeit, diesen Vorgang zu beschleunigen, da ich mein Studium nicht verpassen möchte.
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Campus-Center - Thomas Walter
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Re: Immatrukilationsbescheinigung

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Liebe BBF0832,

1) "Ich brauche meine Immatrukilationbescheinigung, um mich für Unterrichten anzumelden, sonst kann ich mich nicht anmelden und verpasse die Kursanmeldefrist."

Diese Aussage ist falsch.

a) Der Nachweis der Immatrikulation, der nach der endgültigen Immatrikulation automatisch im STiNE-Account unter Studium -> Dokumente zur Verfügung gestellt wird, heißt an der Universität Hamburg "Semesterbescheinigung" (siehe www.uni-hamburg.de/ae).

b) Für die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen ist es nicht erforderlich, bereits den Status "endgültig immatrikuliert" zu haben. Auch mit dem Status "vorläufig immatrikuliert" kann man sich über STiNE für Lehrveranstaltungen regulär anmelden. Folglich ist die Semesterbescheinigung keine notwendige Bedingung für die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen.

c) Sollten Sie bei der regulären Anmeldung zu Lehrveranstaltungen über STiNE auf Probleme stoßen, müssen Sie sich bitte direkt an Ihren zuständigen Fachbereich bzw. Ihre zuständige Fakultät wenden (siehe Studienbüro), da die einzelnen Fachbereiche bzw. Fakultäten der Universität Hamburg für die Lehre und somit auch für die Veranstaltungsanmeldung zuständig sind.

2) Nachdem geklärt ist, dass die Anmeldung zu Veranstaltungen und die endgültige Immatrikulation (d.h. der Übergang vom Status "vorläufig immatrikuliert" zum Status "endgültig immatrikuliert" - siehe www.uni-hamburg.de/ae) nichts miteinander zu tun haben, stellt sich unabhängig davon noch die Frage, wann Ihre endgültige Immatrikulation bzw. die automatische Erstellung der Semesterbescheinigung, die die endgültige Immatrikulation bestätigt, erfolgen wird.

Die endgültige Immatrikulation erfolgt automatisch ein paar Werktage, nachdem die elektronische Meldung des Krankenversicherungsstatus (siehe www.uni-hamburg.de/kv) und die Überweisung des Semesterbeitrags bei uns eingegangen sind.

Wenn Sie die Überweisung bereits getätigt haben und sicher sind, dass Ihre Krankenkasse die erforderliche elektronische Meldung über die ESMV bereits geschickt hat und Sie ein paar Werktage später immer noch keine Semesterbescheinigung in Ihrem STiNE-Account vorfinden, müssten Sie uns bitte über das Kontaktformular des Campus-Centerskontaktieren, damit wir Ihren Fall überprüfen können. Vielen Dank.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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