Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe mich im Rahmen des Restplatzverfahrens auf einen Lehramtsstudiengang beworben. Ich habe jedoch noch eine Frage. Gibt es nach dem Verfahren auch noch eine Möglichkeit sich einzuschreiben, falls man nicht angenommen wird, da nur eine Bewerbung möglich ist.
Lieber michelbremer,
"Gibt es nach dem Verfahren auch noch eine Möglichkeit sich einzuschreiben, falls man nicht angenommen wird ..."
Nein.
Das Restplatzverfahren ist der allerletzte Verfahrensschritt, in dem noch Studienplätze für das Wintersemester 2024/25 vergeben werden.
Wenn Sie im Restplatzverfahren keine Zulassung erhalten, ist eine Immatrikulation an der Universität Hamburg zum Wintersemester 2024/25 nicht mehr möglich.
Falls es im Restplatzverfahren nicht klappt, müssten Sie sich also in einem zukünftigen Bewerbungsverfahren erneut bewerben.
Liebe Grüße
Thomas Walter
"Gibt es nach dem Verfahren auch noch eine Möglichkeit sich einzuschreiben, falls man nicht angenommen wird ..."
Nein.
Das Restplatzverfahren ist der allerletzte Verfahrensschritt, in dem noch Studienplätze für das Wintersemester 2024/25 vergeben werden.
Wenn Sie im Restplatzverfahren keine Zulassung erhalten, ist eine Immatrikulation an der Universität Hamburg zum Wintersemester 2024/25 nicht mehr möglich.
Falls es im Restplatzverfahren nicht klappt, müssten Sie sich also in einem zukünftigen Bewerbungsverfahren erneut bewerben.
Liebe Grüße
Thomas Walter