Liebe Lilian Barth,
bitte lesen Sie das folgende Merkblatt zum Thema "Hinweise zur Bewerbung für den zweiten Abschnitt der Studiengänge Medizin und Zahnmedizin":
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... edizin.pdf.
Für Bewerber*innen, die den ersten Studienabschnitt in Deutschland abge-
schlossen haben, ist die Bewerbung papierlos. Die Auswahl erfolgt auf Basis der
Angaben in der Online-Bewerbung. Zur Immatrikulation [nicht zur Bewerbung!]
müssen zum Beleg dieser Angaben ein Nachweis über den erfolgreich absolvierten
Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung und ein Nachweis über die
Hochschulzugangsberechtigung (HZB) eingereicht werden.
Wenn Sie also in Deutschland studiert haben, muss der Nachweis des Physikums
zur Immatrikulation vorgelegt werden, eine Nachreichung nach Ende der Immatrikulationsfrist ist leider nicht möglich.
Da die Zulassung zum zweiten Abschnitt des Medizinstudiums für ein Sommersemester immer ca. Mitte Februar erfolgt und die Immatrikulationsfrist an der Universität Hamburg grundsätzlich 7 Tage beträgt, sollten Sie so planen, dass Sie den Nachweis des Physikums ca. Mitte Februar 2025 vorlegen können.
Liebe Grüße
Thomas Walter