Liebe*r ljw,
1) "Bleibe ich dennoch im eigentlichen Fachsemester eingeschrieben in Sowi und Erzw. und fange quasi mit deutsch von vorne an?"
Ja
Sie haben sich im Restplatzverfahren ausschließlich für ein Unterrichtsfach (d.h. einen der drei Teilstudiengänge Ihres Studiengangs) beworben.
In Bezug auf den Teilstudiengang
Erziehungswissenschaft und
Sozialwissenschaften ändert sich also gar nicht. Es gab für diese zwei Teilstudiengänge keine Bewerbung von Ihnen und daher kann sich nichts ändern.
Sie haben für diese zwei Teilstudiengänge exakt die gleichen Studien- und Prüfungsleistungen wie zuvor und sind für diese beiden Teilstudiengang natürlich auch im gleichen Fachsemester.
2) Wenn Sie die Zulassung im Restplatzverfahren annehmen, gibt es nur eine Änderung. Ihr zweites Unterrichtsfach wechselt von Spanisch auf Deutsch.
Im Teilstudiengang Deutsch wären Sie im ersten Fachsemester dieses Teilstudiengangs, wenn Sie die Zulassung durch form- und fristgerechte Einreichung des Immatrikulationsantrags und der Immatrikulationsunterlagen annehmen. Alle relevanten Informationen zum Immatrikulationsverfahren für den Teilstudiengang Deutsch finden Sie u.a. auch in Ihrem Zulassungsbescheid bzw. in der im Zulassungsbescheid verlinkten Checkliste für die Immatrikulation.
3) "Zudem befinde ich mich gerade im Urlaubssemster und habe den Beitrag bereits gezahlt für das Wise, dass heißt wie kann ich mich jetzt einschreiben für deutsch. Muss ich jetzt nochmal bezahlen?"
Nein.
Es gibt an der Universität Hamburg keine Konstellation, in der ein*e Studierende*r den Semesterbeitrag zweimal zahlen muss.
Jede*r Studierende muss den Semesterbeitrag nur einmal zahlen, unabhängig von allen anderen Fragen.
Sie müssen den Semesterbeitrag für das Wintersemester also nicht noch einmal bezahlen. Das Thema Semesterbeitrag für das Wintersemester 2024/25 ist für Sie bereits abgeschlossen. Es sind keine weiteren diesbezüglichen Schritte erforderlich.
4) "Können mir meine Leistungen die ich erbracht hatte wieder angerechnet werden ...?"
Ja.
Sofern Sie sich für das Wintersemester 2024/25 erneut für Spanisch bewerben, eine Zulassung erhalten und diese durch form- und fristgerechtes Einreichen des Immatrikulationsantrags und der Immatrikulationsunterlagen annehmen, müssen Sie sich bezüglich der Anrechnung von vorhandenen Leistungen, die Sie im Teilstudiengang Spanisch bereits erbracht haben, an das für den Teilstudiengang Spanisch zuständige
Studienbüro wenden.
Liebe Grüße
Thomas Walter