Anfrage zur Bewerbung für das Medizinstudium für Bachelor-Absolventen aus Nicht-EU-Ländern

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Minha Song
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Bearbeitet Anfrage zur Bewerbung für das Medizinstudium für Bachelor-Absolventen aus Nicht-EU-Ländern

Beitrag von Minha Song »

Anfrage zur Studienaufnahme im Fach Medizin für Bachelor-Absolventen aus Nicht-EU-Ländern bezüglich der Fachverbindung und der Teilnahme am Studienkolleg :)



Sehr geehrte Damen und Herren,


guten Morgen. Mein Name ist Minha Song. Ich bin Absolvent eines B.A. Studiums aus einem Nicht-EU-Land und möchte in Zukunft an der Medizinischen Fakultät der UKE studieren. Bei meiner Bewerbung für das Wintersemester nächsten Jahres plane ich, meine Sprachkenntnisse mit einem Telc C1-Zertifikat sowie meinem Hochschulabschlusszeugnis und den in ein VPD umgewandelten Studienleistungen einzureichen.

Mein Hauptfach im Studium war Malerei in der freien Kunst und mein Nebenfach Biologie. Ich möchte wissen, ob mein Hintergrund ein Problem für die Bewerbung um einen Platz im Medizin-Studium darstellen könnte.

Laut dem PDF, das ich auf der Webseite <uni-hamburg.de-AUSWAHLKRITERIEN FÜR BEWERBERINNEN UND BEWERBER AUS NICHT-EU LÄNDERN AN DER UNIVERSITÄT HAMBURG> gefunden habe, möchte ich auch die Ergebnisse des TestAS einreichen.

Muss ich in einem solchen Fall zwingend am Studienkolleg M-Kurs teilnehmen und die FSP (Feststellungsprüfung) ablegen?

Auf der Website der Hochschule habe ich gelesen, dass neben den zwei gewählten Fachkursen eine „schriftliche Prüfung im Fach Deutsch, die den Anforderungen der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH-2 oder DSH-3) entspricht, so dass Sie für die Hochschule keinen zusätzlichen Sprachnachweis brauchen“ stattfindet.

Muss ich, obwohl ich das Telc C1 abgeschlossen habe, in diesem Bereich erneut einen Deutschtest für die FSP ablegen?

Ich möchte auch wissen, ob dies für Studierende, die ein Studium in einem nicht medizinischen Fach abgeschlossen haben, zwingend erforderlich ist.


Vielen Dank. :)

Mit herzlichen Grüßen,
Minha Song
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Campus-Center - Thomas Walter
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Re: Anfrage zur Bewerbung für das Medizinstudium für Bachelor-Absolventen aus Nicht-EU-Ländern

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Liebe Minha Song,

1) Ich würde Sie bitten, sich zunächst die Bewerbungsinformationen für internationale Studieninteressierte gründlich durchzulesen, die für alle Personen gelten, die sich nicht mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung bewerben: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... hluss.html.

2) "Mein Hauptfach im Studium war Malerei in der freien Kunst und mein Nebenfach Biologie. Ich möchte wissen, ob mein Hintergrund ein Problem für die Bewerbung um einen Platz im Medizin-Studium darstellen könnte."

Diese Frage kann man so nicht beantworten.

Sie benötigen zunächst eine Anerkennung eines ausländischen Bildungsabschlusses als Hochschulzugangsberechtigung. Die hierfür relevanten Regeln und detaillierte Informationen zur Anerkennung ausländische Bildungsabschlüsse im Anerkennungsverfahren der Universität Hamburg finden Sie auf unsere Webseite: www.uni-hamburg.de/vpd.

Ob Ihr Sekundarschulabschluss allein, Ihr Sekundarschulabschluss in Verbindung mit einer bestimmten Anzahl von Studiensemestern und/oder Ihr Bachelor-Abschluss allein in Deutschland als Hochschulzugangsberechtigung anerkannt ist, kann nicht pauschal beantwortet werden, da hierfür Ihr konkreter Bildungsabschluss anhand der Zeugnisse geprüft werden muss bzw. je nach Bildungssystem unterschiedliche Regelungen gelten.

Einen Überblick über die länderspezifischen Regelungen, nach denen in Deutschland ausländische Bildungsabschlüsse als Hochschulzugangsberechtigung anerkannt werden, finden Sie auf anabin.

3) "Laut dem PDF, das ich auf der Webseite <uni-hamburg.de-AUSWAHLKRITERIEN FÜR BEWERBERINNEN UND BEWERBER AUS NICHT-EU LÄNDERN AN DER UNIVERSITÄT HAMBURG> gefunden habe, möchte ich auch die Ergebnisse des TestAS einreichen."

Das können Sie gerne tun.

Bitte beachten Sie aber den Unterschied von Zugangsvoraussetzungen (d.h. notwendige Bedingungen für die Zulassung) und Auswahlkriterien (d.h. unser Bonuspunktesystem www.uni-hamburg.de/bonuspunkte).

Zugangsvoraussetzungen für den Studiengang St.Ex. Medizin sind eine Anerkennungsbescheinigung, die belegt, dass Sie über einen ausländischen Bildungsabschluss verfügen, der in Deutschland als Hochschulzugangsberechtigung (siehe www.uni-hamburg.de/vpd) anerkannt ist sowie der Nachweis der Deutschkenntnisse (siehe www.uni-hamburg.de/dsh).

Auswahlkriterien (z.B. der TestAS) hingegen sind keine notwendigen Bedingungen, sondern es werden im Bewerbungsverfahren Bonuspunkte (siehe www.uni-hamburg.de/bonuspunkte) vergeben, die dann über den Platz in der Rangliste entscheiden, nach der die Vergabe der Studienplätze in der Nicht-EU-Quote erfolgt.

4) "Muss ich in einem solchen Fall zwingend am Studienkolleg M-Kurs teilnehmen und die FSP (Feststellungsprüfung) ablegen?"

Nein.

Diese Frage beruht genau auf der in 3 angesprochenen Verwechslung von Zugangsvoraussetzungen und Auswahlkriterien.

a) Ob Sie die Feststellungsprüfung (FSP) in Ihrem Fall zwingend erforderlich ist, weil Sie nur mit der FSP überhaupt eine Hochschulzugangsberechtigung erwerben, hängt vom Ausgang des Anerkennungsverfahrens ab (siehe https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... #v-5333327).

b) Unabhängig davon, ob die FSP notwendig ist oder nicht, erhält man für diese aber unter bestimmten Bedingungen Bonuspunkte, die Wahrscheinlichkeit der Zulassung beeinflussen.

5) "Muss ich, obwohl ich das Telc C1 abgeschlossen habe, in diesem Bereich erneut einen Deutschtest für die FSP ablegen?"

Nein.

Bitte lesen Sie sich unsere Webseite zum Thema Deutschkenntnisse durch, auf der alle relevanten Regelungen sowie eine Liste der anerkannten Sprachzertifikate zu finden sind, die zum Nachweis der Zugangsvoraussetzung ausreichender Deutschkenntnisse verwendet werden können: www.uni-hamburg.de/dsh.

Bitte beachten Sie auch hier die Unterscheidung von Zugangsvoraussetzungen und Auswahlkriterien, da Deutschkenntnisse zum einen natürlich eine Zugangsvoraussetzung sind (siehe www.uni-hamburg.de/de), aber bestimmte Sprachzertifikat mit bestimmten Noten bzw. Punkten auch im Kontext des Bonuspunktesystems (d.h. im Kontext der Auswahlkriterien) eine Rolle spielen (siehe www.uni-hamburg.de/bonuspunkte).

Liebe Grüße
Thomas Walter
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