Guten Morgen,
ich möchte mich für das kommende Semester gerne beurlauben lassen und habe mich nun gefragt, wann ich mich die Rückerstattung des HVV-Tickets beantragen müsse, da ich die Semestergebühren zum WiSe 2024/25 noch nicht bezahlt habe.
MFG
Hallo AAA015016,
bislang war es so, dass Sie bis spätestens zum 30. September beim Studierendenwerk Hamburg einen Antrag auf Rückerstattung der Kosten für das Semesterticket zu stellen hatten, um das Geld für das Ticket im Falle einer Beurlaubung und Nichtnutzung zurückzubekommen. Der Prozess wird sich zum Wintersemester 2024/25 ändern. Derzeit befinden sich die Einzelheiten in Klärung.
Es wird vermutlich so sein, dass Ihnen die Kosten für das HVV-Ticket vom Semesterbeitrag auf Antrag abgezogen werden. Das heißt, Sie werden nach Antragsstellung einen Zahlträger über einen reduzierten Semesterbeitrag erhalten. Sollten Sie demnächst einen Zahlträger erhalten, der die volle Summe des Semesterbeitrages ausweist, zahlen Sie diesen bitte nicht.
Wir informieren alle Studierenden zu den Änderungen im Verfahren per E-Mail.
Mit der E-Mail wird die Antragsstellung möglich sein. Schicken Sie diesen dann ab und zahlen den reduzierten Beitrag sobald Sie den Zahlträger in Stine vorfinden, der einen geringeren Beitrag ausweist.
Liebe Grüße
Sandra Hoffmann
bislang war es so, dass Sie bis spätestens zum 30. September beim Studierendenwerk Hamburg einen Antrag auf Rückerstattung der Kosten für das Semesterticket zu stellen hatten, um das Geld für das Ticket im Falle einer Beurlaubung und Nichtnutzung zurückzubekommen. Der Prozess wird sich zum Wintersemester 2024/25 ändern. Derzeit befinden sich die Einzelheiten in Klärung.
Es wird vermutlich so sein, dass Ihnen die Kosten für das HVV-Ticket vom Semesterbeitrag auf Antrag abgezogen werden. Das heißt, Sie werden nach Antragsstellung einen Zahlträger über einen reduzierten Semesterbeitrag erhalten. Sollten Sie demnächst einen Zahlträger erhalten, der die volle Summe des Semesterbeitrages ausweist, zahlen Sie diesen bitte nicht.
Wir informieren alle Studierenden zu den Änderungen im Verfahren per E-Mail.
Mit der E-Mail wird die Antragsstellung möglich sein. Schicken Sie diesen dann ab und zahlen den reduzierten Beitrag sobald Sie den Zahlträger in Stine vorfinden, der einen geringeren Beitrag ausweist.
Liebe Grüße
Sandra Hoffmann
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg
Sehr geehrte Frau Hoffmann,
ich habe bislang keine E-Mail bezüglich der Rückerstattung des Semesterbeitrages bekommen. Ich habe nun bereits den vollen Semesterbeitrag gezahlt, da dies für die Immatrikulation nötig war. Gibt es womöglich Neuigkeiten diesbezüglich?
MFG
ich habe bislang keine E-Mail bezüglich der Rückerstattung des Semesterbeitrages bekommen. Ich habe nun bereits den vollen Semesterbeitrag gezahlt, da dies für die Immatrikulation nötig war. Gibt es womöglich Neuigkeiten diesbezüglich?
MFG
Hallo AAA015016,
in Stine haben Sie die Möglichkeit einen Antrag auf Befreiung vom Semesterticket zu stellen, sofern nicht bereits geschehen.
Herzlichst
Sandra Hoffmann
in Stine haben Sie die Möglichkeit einen Antrag auf Befreiung vom Semesterticket zu stellen, sofern nicht bereits geschehen.
Herzlichst
Sandra Hoffmann
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg
Sehr geehrtes Campus-Center-Team,
ich werde das WiSe 25/26 und das SoSe 26 im Rahmen des Zentralaustausches an einer Uni im Ausland verbringen. Gerne würde ich mir für die beiden Semester das Semesterticket erstatten lassen. Ich bin allerdings unsicher über welche Stelle die Erstattung erfolgt und ob ich den Antrag vor Überweisung des Semesterbeitrages stellen muss oder ob der Beitrag auch danach noch rückerstattet werden kann. Auf der Website der Uni und hier im Forum steht, dass der Antrag über Stine vor der Zahlung des Beitrages erfolgt und ich dann einen angepassten Zahlungsbescheid erhalte. Allerdings kann ich in Stine unter Anträgen die Befreiung nicht finden. Auf der Seite des Studierendenwerk steht, dass die Erstattung dort bis zum 30.9. erfolgen muss.
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Viele Grüße
Andrea
ich werde das WiSe 25/26 und das SoSe 26 im Rahmen des Zentralaustausches an einer Uni im Ausland verbringen. Gerne würde ich mir für die beiden Semester das Semesterticket erstatten lassen. Ich bin allerdings unsicher über welche Stelle die Erstattung erfolgt und ob ich den Antrag vor Überweisung des Semesterbeitrages stellen muss oder ob der Beitrag auch danach noch rückerstattet werden kann. Auf der Website der Uni und hier im Forum steht, dass der Antrag über Stine vor der Zahlung des Beitrages erfolgt und ich dann einen angepassten Zahlungsbescheid erhalte. Allerdings kann ich in Stine unter Anträgen die Befreiung nicht finden. Auf der Seite des Studierendenwerk steht, dass die Erstattung dort bis zum 30.9. erfolgen muss.
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Viele Grüße
Andrea
Hallo Andrea,
Sie können den Antrag auf Befreiung für das Semesterticket erst stellen, wenn die Rückmeldefrist (im August) begonnen hat. Sie müssen sich deshalb noch gedulden.
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... eurlaubung
Mit besten Grüßen,
BK
Sie können den Antrag auf Befreiung für das Semesterticket erst stellen, wenn die Rückmeldefrist (im August) begonnen hat. Sie müssen sich deshalb noch gedulden.
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... eurlaubung
Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg
Sehr geehrtes Campus Center Team,
vielen Dank für die schnelle Rückmeldung!
Soll ich dann mit dem ersten Bescheid für den Semesterbeitrag erstmal den vollen Betrag bezahlen und mir diesen anteilig anschließend über den Stine Antrag zurückholen oder soll ich sobald die Rückmeldefrist beginnt den Antrag stellen und bekomme dann einen weiteren Bescheid mit angepassten Beitrag?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Viele Grüße
Andrea
vielen Dank für die schnelle Rückmeldung!
Soll ich dann mit dem ersten Bescheid für den Semesterbeitrag erstmal den vollen Betrag bezahlen und mir diesen anteilig anschließend über den Stine Antrag zurückholen oder soll ich sobald die Rückmeldefrist beginnt den Antrag stellen und bekomme dann einen weiteren Bescheid mit angepassten Beitrag?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Viele Grüße
Andrea
Hallo Andrea,
warten Sie den angepassten Beitragsbescheid ab, nachdem Sie den Antrag über Ihren Account gestellt haben.
Mit besten Grüßen,
BK
warten Sie den angepassten Beitragsbescheid ab, nachdem Sie den Antrag über Ihren Account gestellt haben.
Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg