Liebes Team,
ich habe meine Masterarbeit in der vergangenen Woche abgegeben, auch alle anderen Module habe ich abgeschlossen. Ab Januar bis Ende April absolviere ich ein Praktikum im Ausland. Gerne würde ich mich dazu über Erasmus fördern lassen. Es gibt entweder die Möglichkeit der Förderung als reguläres Praktikums während der Studienzeit. Dazu muss ich eingeschrieben sein (bin ich aber nur noch bis maximal zum 31.03.). Oder es gibt die Möglichkeit der Förderung als Graduiertenpraktikum. Dazu dürfte ich ab dem 01.01.2025 nicht mehr eingeschrieben sein.
Nun meine Frage an Sie: Wie schnell kann ich mich, nachdem meine Prüferinnen meine Note festgelegt haben, exmatrikulieren? Ich habe gelesen, man kann sich tagesaktuell exmatrikulieren lassen. Aber: Muss ich zuvor mein Zeugnis erhalten haben? Also, wann ist der frühestmögliche Zeitpunkt, an dem ich mich exmatrikulieren kann? Meine Prüferinnen haben theoretisch bis zum 24.12. Zeit, meine Arbeit zu benoten. Ist der 31.12. für mich als Exmatrikulationsdatum realistisch?
Beste Grüße
Christian Schneider