Versicherung und Leistungen nach Exmatrikulation anerkennen

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maxinajule
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Registriert: Di 30. Mär 2021, 12:37

Bearbeitet Versicherung und Leistungen nach Exmatrikulation anerkennen

Beitrag von maxinajule »

Guten Tag :)
ich mache ein Doppelstudium,
1. Lehramt für Sonderpädagogik im Master
2- Pyschologie Bachelor

ich schreibe jetzt gerade meine Masterarbeit, habe dieses Studium dann ja erfolgreich abgeschlossen und würde gerne noch den Bachelor beenden, habe aber das Problem, dass ich mich damals dazu verpflichtet habe, solange ich studiere, privat versichert zu sein. Ich bin jetzt über 25 Jahre alt und wegen einer Vorerkrankung müsste ich Unmengen für die private Versicherung bezahlen.
Ich habe gelesen, dass ich ein Semester exmatrikuliert sein muss, damit dieser Vertrag nicht mehr gültig ist. Also, dass ich mich nach einem Semester, das ich exmatrikuliert bin, wieder bewerben und dann gesetzlich studentisch versichern lassen könnte.

jetzt ist meine Frage, ob ich Leistungen anerkennen lassen kann, auch wenn ich das Studium abgebrochen habe und exmatrikuliert war für ein Semester? und wenn ja, ob das im System gespeichert bleibt, oder ob ich mir irgendeine Bescheinigung für die jeweiligen Prüfungen und Module organisieren muss.

Und wahrscheinlich hat dies negative Auswirkungen auf eine erneute Bewerbung, oder?

Es wäre für mich auch eine Alternative mit Perspektive, Psychologie weiter im Nebenfach von zum Beispiel Philosophie zu studieren, falls eine erneute Bewerbung für Psychologie aufgrund der finanziell notwendigen Maßnahme nicht möglich ist.

lieben Dank im Voraus !
jule (sie/ihr)
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Campus Center - AO
Beiträge: 52
Registriert: Do 7. Nov 2024, 13:20

Bearbeitet Re: Versicherung und Leistungen nach Exmatrikulation anerkennen

Beitrag von Campus Center - AO »

Liebe jule,

wir können leider nicht zu Versicherungen, insbesondere nicht zu den spezifischen Sperrfristen, beraten. Ich würde Ihnen dringend empfehlen, mit diesen Fragen zum Studierendenwerk zu gehen bzw. sich dort einen Beratungstermin zu vereinbaren:

https://www.stwhh.de/beratung/beratungs ... nales-besi

Grundsätzlich ist es durchaus möglich, nach Exmatrikulation und erneuter erfolgreicher Bewerbung und anschließender Immatrikulation bereits abgeschlossene Module und erbrachte Leistungen vom Fachbereich anerkennen und übertragen zu lassen. Sicherheitshalber wäre für diesen Fall sinnvoll, sich dafür vorher ein Transcript mit den bisher erbrachten Studienleistungen vom Fachbereich ausstellen zu lassen.

Eine Unterbrechung hätte grundsätzlich weder Vorteile noch Nachteile. Aber Sie sollten sich im Klaren darüber sein, dass Sie sich wieder ins erste Semester bewerben müssen. Die Auswahlkriterien haben sich in Psychologie geändert, diese würden dann auch für eine erneute Bewerbung für Sie gelten.

Wichtig ist der Studieneigungstest BaPsy, da Sie so Ihre Zulassungschancen erhöhen können. Am Zulassungsverfahren nehmen Sie dann zu 51% mit Ihrer HZB-Note teil (Note Ihres Bachelorabschlusses) und zu 41% mit dem Ergebnis des Testes. Hier finden Sie die Werte des vergangenen Zulassungsverfahrens:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... mester.pdf

Für die Überlegung, Psychologie als Nebenfach weiterzustudieren, gelten leider ähnliche NCs:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... enfach.pdf
Mit freundlichen Grüßen/kind regards

AO


Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
www.uni-hamburg.de
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