
ich mache ein Doppelstudium,
1. Lehramt für Sonderpädagogik im Master
2- Pyschologie Bachelor
ich schreibe jetzt gerade meine Masterarbeit, habe dieses Studium dann ja erfolgreich abgeschlossen und würde gerne noch den Bachelor beenden, habe aber das Problem, dass ich mich damals dazu verpflichtet habe, solange ich studiere, privat versichert zu sein. Ich bin jetzt über 25 Jahre alt und wegen einer Vorerkrankung müsste ich Unmengen für die private Versicherung bezahlen.
Ich habe gelesen, dass ich ein Semester exmatrikuliert sein muss, damit dieser Vertrag nicht mehr gültig ist. Also, dass ich mich nach einem Semester, das ich exmatrikuliert bin, wieder bewerben und dann gesetzlich studentisch versichern lassen könnte.
jetzt ist meine Frage, ob ich Leistungen anerkennen lassen kann, auch wenn ich das Studium abgebrochen habe und exmatrikuliert war für ein Semester? und wenn ja, ob das im System gespeichert bleibt, oder ob ich mir irgendeine Bescheinigung für die jeweiligen Prüfungen und Module organisieren muss.
Und wahrscheinlich hat dies negative Auswirkungen auf eine erneute Bewerbung, oder?
Es wäre für mich auch eine Alternative mit Perspektive, Psychologie weiter im Nebenfach von zum Beispiel Philosophie zu studieren, falls eine erneute Bewerbung für Psychologie aufgrund der finanziell notwendigen Maßnahme nicht möglich ist.
lieben Dank im Voraus !
jule (sie/ihr)