Hallo Frage1,
die Immatrikulationsfrist von sieben Tagen beginnt mit der Zustellung des Zulassungsbescheids. Die Frist ist im Bescheid genannt. Die Immatrikulationsbescheinigung erhalten die zukünftigen Studierenden allerdings erst im August/ September, nach Eingang des Semesterbeitrags sowie der elektronischen Meldung der Krankenkasse zum Versichertenstatus.
Geht es bei Ihrer Frage um die Beantragung eines Visums?
Falls ja: nach Ende der Bewerbungsfrist, erhalten die Bewerber:innen eine Bestätigung über ihre Bewerbung. Mit diesem Dokument kann schon frühzeitig ein Studienbewerber-Visum beantragt werden. siehe auch unter
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... visum.html
Mit besten Grüßen,
BK