ich habe eine Frage bezüglich des Nachweises des verpflichtenden Auslandsaufenthaltes für das Fach Englisch (Lehramt an Grundschulen).
Hier (https://www.slm.uni-hamburg.de/studium/ ... ement.html) steht, der Nachweis soll bei der Immatrikulation hochgeladen werden. Hier (https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... v-20703706) jedoch steht, man könne den Nachweis bis zum Beginn der Vorlesungszeit einreichen. Ich bin etwas verwirrt, welches von beiden jetzt stimmt.
Könnten Sie mir sagen, bis wann spätestens der Nachweis vorliegen muss und wie genau man diesen einzureichen hat?
Danke schonmal im Vorraus

Mit freundlichen Grüßen
Mia