Bearbeitet Nachweis Auslandsaufenthalt Englisch Lehramt
Guten Tag,

ich habe eine Frage bezüglich des Nachweises des verpflichtenden Auslandsaufenthaltes für das Fach Englisch (Lehramt an Grundschulen).

Hier (https://www.slm.uni-hamburg.de/studium/ ... ement.html) steht, der Nachweis soll bei der Immatrikulation hochgeladen werden. Hier (https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... v-20703706) jedoch steht, man könne den Nachweis bis zum Beginn der Vorlesungszeit einreichen. Ich bin etwas verwirrt, welches von beiden jetzt stimmt.

Könnten Sie mir sagen, bis wann spätestens der Nachweis vorliegen muss und wie genau man diesen einzureichen hat?
Danke schonmal im Vorraus :)

Mit freundlichen Grüßen
Mia
Re: Nachweis Auslandsaufenthalt Englisch Lehramt
Hallo Mia,

der Nachweis über den Auslandsaufenthalt soll zur Immatrikulation eingereicht, kann aber auch bis Vorlesungsbeginn nachgereicht werden.

Es gibt ein Immatrikulationsportal, in dem Sie im Falle einer Zulassung die für Ihre Immatrikulation relevanten Nachweise hochladen können. Über das Portal sind auch Nachreichungen möglich.

Mit freundlichen Grüßen,
L. Hildebrandt

Universität Hamburg

Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
Team 304 - Schriftliche Information und Beratung
Re: Nachweis Auslandsaufenthalt Englisch Lehramt
Guten Abend,

vielen Dank für Ihre Antwort :)

Mit freundlichen Grüßen
Mia
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