Kurzfristige Überschneidung

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pmp.25
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Registriert: Mi 29. Jan 2025, 19:09

Bearbeitet Kurzfristige Überschneidung

Beitrag von pmp.25 »

Hallo liebes Campus-Center-Team,
ich habe aktuell Probleme bei der Organisation meines Studiums. Die genaue Situation zu erklären wäre vermutlich ein wenig zu kompliziert, daher hier meine wichtigsten Fragen auf die ich auf den Websiten leider keine eindeutige Antwort gefunden habe.

1) Abgabe der Bachelorarbeit
Ich bin derzeit im Zuge der kurzfristigen Überschneidung noch in zwei (Lehramts-)Studiengängen immatrikuliert. Für den Abschluss des ersten Studiums fehlt mir noch die Bachelorarbeit. Da ich dabei zeitliche Probleme hatte, ist nun meine Frage, wann genau die Note der Bachelorarbeit vorliegen muss bzw. ob ich die Bachelorarbeit erst Ende März abgeben kann ohne vor Ende des Semesters eine Note zu erhalten und mich trotzdem bis zum 31.03. für diesen Studiengang exmatrikulieren kann? Und könnte ich dann trotz nicht rechtzeitiger Abschlussdokumente in meinem "neuen" Studiengang immatrikuliert bleiben? Ich würde ungerne aus meinem neu angefangenen Studium wieder exmatrikuliert werden und suche daher nach Lösungen:(


2) Doppelstudium
Falls dies aus Studien- und Prüfungsordnungsgründen nicht möglich ist, wäre nun meine weitere Frage, ob ich dann in meiner jetzigen Situation noch einen Antrag auf Doppelstudium für das SoSe 25 stellen kann. Mir würde dann eben nur noch das Abschlussmodul von 10LP fehlen, das ich dann im nächsten Semester abschließen würde. Oder ist ein solcher Antrag nur bei einer neuen Bewerbung möglich, die ich ja leider nicht vorweisen kann, da ich gerade schon in beiden Studiengängen immatrikuliert bin.


Haben Sie vielen Dank!
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Campus Center - AO
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Registriert: Do 7. Nov 2024, 13:20

Bearbeitet Re: Kurzfristige Überschneidung

Beitrag von Campus Center - AO »

Hallo pmp.25,

der erfolgreiche Abschluss des Bachelorstudiums bis zum 31.3. ist Zugangsvoraussetzung für den Master https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... t-med.html

Wenn die Meldung vom ZPLA über den Abschluss bis zum 31.3. nicht bei uns eingeht, ist diese Voraussetzung nicht gegeben und Sie werden aus dem Masterstudiengang exmatrikuliert. Aber keine Sorge, Sie bleiben Sie im Bachelor immatrikuliert und müssten Sich dann einfach zum Wintersemester erneut bewerben (Bitte beachten: Die Frist in diesem Jahr ist vom 01.05.-15.06.!). Dadurch verlieren Sie nicht die Leistungen, die Sie in diesem Semster schon im Master erbracht haben - diese können Sie sich anrechnen lassen, nachdem Sie wieder im Master immatrikuliert sind.

Alternativ erkundigen Sie sich bitte einmal bei Ihren Prüfer:innen, ob es irgendwie möglich ist, die Note der Bachelorarbeit sehr rasch bis zum 31.03. zu erhalten und ans ZPLA zu übermitteln (sie schreiben nur "Ende März", vielleicht passt es ja)?

Ein Doppelstudium ist keine Lösung, da man dies nur bei der Bewerbung beantragen kann.
Mit freundlichen Grüßen/kind regards

AO


Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
www.uni-hamburg.de
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