Hallo tabak,
Eine Beurlaubung können Sie in der Regel nicht rückgängig machen, sobald das Semester, für das Sie beurlaubt sind, begonnen hat.
In seltenen Ausnahmefällen kann dies allerdings möglich sein, sofern der Sachgrund, aus dem Sie sich beurlauben lassen hatten, weggefallen ist. Um zu klären, ob dies in Ihrem Fall gegeben sein könnte, wenden Sie sich bitte unter Angabe Ihrer Matrikelnummer über das folgende Kontaktformular an das Team Studierendenangelegenheiten und schildern Sie, inwiefern der Grund für Ihre Beurlaubung weggefallen ist:
http://www.uni-hamburg.de/studium
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling