Sehr geehrtes Campus Center,
Ich studiere englisch und französisch auf Lehramt und habe mein 3. Semester gerade abgeschlossen.
Da ich zwei Fremdsprachen studiere, muss ich zwei Auslandsaufenthalte machen, die ich mir vorgenommen habe nach dem Bachelor zu machen also zwischen Sommer 2026 bis Sommer 2027.
Nun wollte ich fragen, wie es ausschaut mit dem Antritt zum Master 2027.
Ich möchte nämlich gerne beim PAD teilnehmen, welcher für Frankreich von Anfang Oktober bis Ende März gehen würde.
Für Englisch würde ich dann direkt im Anschluss ein Praktikum in Großbritannien planen. Da dieses aber mindestens 3 Monate dauern muss, frage ich mich, wie es dann ausschaut mit meiner Bewerbung zum Master, denn ich würde mindestens bis Ende Juni das Praktikum machen, aber bis dahin ist die Frist zur Masterbewerbung abgelaufen, wenn ich es der Homepage richtig entnehmen konnte.
Muss der Auslandsaufenthalt-Nachweis schon bei der Bewerbung zum Master eingereicht werden oder kann man ihn einreichen bis zum Anfang des Wintersemesters? Mir wurde von Ihren Kolleg:innen erzählt, dass ich nicht bis zum Juni die Nachweise einreichen muss, sondern dass ich mich normal zum Master bewerben würde und den Platz unter Vorbehalt bekommen würde. Bis Anfang Oktober hätte ich dann Zeit meine Auslandsaufenthalte nachzuweisen. Sind diese Informationen korrekt oder muss ich bei der Bewerbung schon die Auslandsaufenthalte nachgewiesen haben?
Ich danke Ihnen im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen,
Adelina Krasniq