Liebe*r Neuhamburg ,
1) "Ist es möglich, das Studium (zumindest anteilig) anrechnen zu lassen? In welcher Form und welche Unterlagen werden benötigt?"
a) Zunächst ist es wichtig zu verstehen, dass Gegenstand einer Anrechnung immer einzelne Studieninhalte (i.d.R. Module oder auch Studien- und Prüfungsleistungen) sind. Es ist daher nicht möglich, sich ganze Studiengänge oder Studiensemester anrechnen zu lassen, da diese nicht Gegenstand eines Anrechnungsverfahrens sein können.
b) Spezifische Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium können Ihnen für ein Studium an der Universität Hamburg grundsätzlich angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Universität Hamburg zu erbringen sind.
Ob dies der Fall ist, können Sie zunächst einmal selbst einschätzen, indem Sie sich die Module bzw. Studien- und Prüfungsleistungen des jeweiligen Studiengangs ansehen. Sie müssten sich also zunächst die Inhalte des Studiengangs
St.Ex. Rechtswissenschaft anschauen und prüfen, ob hier eventuell eine Gleichwertigkeit vorliegen könnte:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... #v-2929120.
Daran anschließende Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an die die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche bzw. Fakultäten richten, da Anrechnungen an der Universität Hamburg von den jeweils für einen Studiengang zuständigen Fachbereichen bzw. Fakultäten selbst vorgenommen werden.
Studienfachberatung der Fakultät für Rechtswissenschaft: https://www.jura.uni-hamburg.de/studium ... atung.html.
2) "Ich arbeite aktuell Vollzeit (41h/Woche). Ist es möglich, das o.g. Studium in Teilzeit wahrzunehmen? Wenn ja, bitte ich um Mitteilung über die Voraussetzungen."
a) Bitte lesen Sie zunächst unsere Webseite zum Thema "Teilzeit"
www.uni-hamburg.de/teilzeit, auf der die Bedingungen und das Antragsverfahren detailliert erläutert werden.
b) Bezüglich fachspezifischer Fragen (z.B. die Studienorganisation des Teilzeitstudiums im Studiengang St.Ex. Rechtswissenschaft) müssten Sie sich bitte ebenfalls an die Studienberatung der Fakultät für Rechtswissenschaft wenden:
https://www.jura.uni-hamburg.de/studium ... atung.html.
3) "Da ich Vollzeit arbeite (und auch anstrebe zunächst weiterhin zu arbeiten) werde ich, nach meinem Kenntnisstand, keinerlei „Benefits“ eines Studierenden wahrnehmen dürfen. Hat das Einfluss auf den Semesterbeitrag?"
Leider ist mir nicht ganz klar, was genau Sie hier mit "Benefits" meinen.
Studierende der Universität Hamburg zahlen den vollen Semesterbeitrag, egal ob sie in Teilzeit oder in Vollzeit studieren (siehe
www.uni-hamburg.de/semesterbeitrag bzw.
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... #v-2928359).
Teilzeitstudierende können ganz regulär die Vorteile nutzen, die sich aus der Immatrikulation an der Universität Hamburg bzw. dem Studierendenstatus ergeben (Semesterticket, Angebote des Studentenwerks usw.).
Sofern Sie an Informationen zu Themenbereichen wie z.B. dem
Krankenversicherungsrecht im Hinblick auf die Kombination von Studium und Vollzeitarbeit interessiert sind, gelten im hier in der Tat für Arbeitnehmer*innen andere Regelungen als für Studierende, die nicht in einem regulären Erwerbsverhältnis beschäftigt sind.
Bei versicherungsrechtlichen Fragen empfehle ich Ihnen, sich für eine Beratung an das zuständige
Studierendenwerk Hamburg zu wenden, da wir als Universität keine versicherungsrechtlichen Beratungen anbieten können:
https://www.stwhh.de/unsere-beratungsangebote.
Liebe Grüße
Thomas Walter