Bearbeitet Wechsel zum PJ (Medizin), Exmatrikulationsbescheinigung nachreichen, Verlängerung der Studienzeit
Sehr geehrtes Team,

ich habe von der Uni Hamburg eine Zulassung bekommen im Fach Medizin und schreibe im April mein M2.

Soweit ich das hier im Forum verstanden habe, kann ich die Exmatrikulationsbescheinigung meiner jetzigen Universität im April / Mai nachreichen, sobald ich weiß, ob ich das M2 bestanden habe. Bis dahin wäre ich dann in Hamburg nur unter Vorbehalt immatrikuliert.

1) Ist das richtig?

2) Muss ich etwas bei der Einschreibung beachten, dass klar ist, in welchem Semester ich mich immatrikuliere? Beworben hatte ich mich für das 11. Fachemester. Im Zulassungsbescheid steht nur das Fach (Medizin), nicht das Semester.

3) Für die Einschreibung muss ich unterschreiben, dass ich an der Teilnahme des Modellstudienganges einverstanden bin und mir darüber im Klaren bin, dass dies zur Verlängerung meiner Studienzeit führen kann. Ist dies eher auf einen Wechsel in einem früheren Semester bezogen oder muss ich beim Wechsel zum PJ (im Regelfall) auch damit rechnen, dass ich mein PJ und / oder das M3 erst später antreten darf?

Ich danke Ihnen ganz herzlich für Ihre Arbeit und wünsche eine wunderschöne Restwoche!
Re: Wechsel zum PJ (Medizin), Exmatrikulationsbescheinigung nachreichen, Verlängerung der Studienzeit
Hallo xxx199,

1) Sie werden vorläufig immatrikuliert und reichen uns dann Ihr M2-Zeugnis nach. Eine Exmatrikulationsbescheinigung ist dagegen nicht einzureichen.

2) Nein, Sie müssen nichts weiter beachten. Die Angaben in Ihrer Online-Bewerbung sind im System erfasst.

3) Hierbei handelt es sich um ein Standardschreiben, welches von den Zugelassenen in Medizin unterschrieben eingereicht werden muss. Dieses ist, wie Sie bereits selber vermuten auf einen Wechsel in einem früheren Semester (Hauptstudium) bezogen.

Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Wechsel zum PJ (Medizin), Exmatrikulationsbescheinigung nachreichen, Verlängerung der Studienzeit
Sehr geehrte BK,

herzlichsten Dank für Ihre schnellen und hilfreichen Antworten.

Es tut mir wahnsinnig Leid, Ihre Zeit zu beanspruchen, aber ich habe etwas Angst, Fehler bei der Einschreibung zu begehen, weil da mehrfach steht, dass die Zulassung unwirksam wird, sobald Unterlagen fehlen oder unvollständig sind.

1) In der Checkliste steht, ich müsse das Zeugnis meiner ersten Abschnittsprüfung und die Freiwilligkeitserklärung hochladen. Im Uploadbereich gibt es aber nur die Rubriken "Hochschulzugangsberechtigung", "Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse", "Deutschkenntnisse" und "Zeugnis/Nachweis über die absolvierte zweite Abschnittsprüfung". Wie lade ich die Dokumente dann am besten hoch?

2) Kontakt zu meiner Krankenkasse (Techniker) habe ich bereits aufgenommen. Allerdings musste ich da angeben, dass ich schon an der Uni Hamburg studiere und mich nicht erstmalig dort einschreibe (da ich seit über einem Jahr als Promotionsstudentin an der Uni Hamburg bin). Ich hoffe da kommt es zu keinen Übermittlungsschwierigkeiten.

Mit bestem Dank
Re: Wechsel zum PJ (Medizin), Exmatrikulationsbescheinigung nachreichen, Verlängerung der Studienzeit
Hallo xxx199,

1) reichen Sie bitte unbedingt die farblich markierten und für Sie zutreffenden Dokumente hoch. Dazu zählen u.a. die HZB (vollständiges Abiturzeugnis) und M1-Nachweis. Der Nachweis über die absolvierte M2-Prüfung kann nachgereicht werden. Nutzen Sie gern dafür eine vorhandene Upload-Möglichkeit. Alle eingereichten Unterlagen werden geprüft, auch wenn diese nicht im dafür vorgesehenen Upload-Feld hochgeladen wurden. Ich werde dieses aber nochmal intern prüfen lassen.

2) Bitten Sie Ihre Krankenkasse, uns eine elektronische Meldung zu Ihrem Versichertenstatus zu senden. Als Promotionsstudierende war dieses nicht erforderlich. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... erung.html

Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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