Zulassung mit fachgebundener Fachhochschulreife( Wirtschaft ) für den Studiengang Sozialökonomie

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Clemence
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Registriert: Fr 7. Mär 2025, 20:35

Bearbeitet Zulassung mit fachgebundener Fachhochschulreife( Wirtschaft ) für den Studiengang Sozialökonomie

Beitrag von Clemence »

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin Clemence und ich interessiere mich für den Bachelorstudiengang Sozialökonomie an der Universität Hamburg. Ich möchte mich erkundigen, ob meine Hochschulzugangsberechtigung für diesen Studiengang anerkannt wird.

Ich habe in meinem Land ein allgemeines Abitur erworben, das jedoch in Deutschland nicht als Hochschulzugangsberechtigung anerkannt wurde. Daher habe ich das Studienkolleg an der Fachhochschule Kiel absolviert und dabei die fachgebundene Fachhochschulreife mit Schwerpunkt Wirtschaft erworben.

Ich möchte nun sicherstellen, dass diese Qualifikation ausreicht, um mich für den Studiengang Sozialökonomie an Ihrer Universität zu bewerben.


Außerdem fange ich mein zweites Semester an der Fachhochschule Kiel im Studiengang Betriebswirtschaftslehre studiert. Ich würde gerne wissen, ob diese bereits absolvierte Studienzeit für die Zulassung zum Studiengang Sozialökonomie eine Rolle spielt oder ob sie mir in irgendeiner Weise als Erfahrung angerechnet werden könnte.

Zusätzlich möchte ich erwähnen, dass ich eine Bestätigung meines Vorbereitungskurses an der Polytechnischen Fakultät der Universität Kinshasa (UNIKIN) vorlegen kann, in dem ich erfolgreich mit Auszeichnung die Veranstaltungen absolviert habe. Ich frage mich, ob diese Bestätigung in meiner Bewerbung berücksichtigt werden kann, insbesondere im Hinblick auf die Anforderungen für die Zulassung.


Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe. Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung.

Clemence
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Campus-Center - BK
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Re: Zulassung mit fachgebundener Fachhochschulreife( Wirtschaft ) für den Studiengang Sozialökonomie

Beitrag von Campus-Center - BK »

Hallo Clemence,

die fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung mit Schwerpunkt Wirtschaft ist für die Bewerbung für den Studiengang Sozialökonomie ausreichend. siehe auch unter https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... rdnung.pdf

Sie bewerben sich mit der Durchschnittsnote der VPD Ihrer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung und der Note der Feststellungsprüfung vom Studienkolleg. Sind beide Noten auf den Feststellungsprüfungszeugnis ausgewiesen?

Senden Sie mir gerne die Unterlagen zur Prüfung über das Kontaktformular:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... enter.html

Bereits erworbene Studienleistungen an vorigen Hochschulen können nach erfolgreicher Immatrikulation anerkannt werden, sofern diese Studienleistungen vergleichbar sind.

Studienhandbuch Sozialökonomie: https://www.wiso.uni-hamburg.de/studien ... on-6-0.pdf

Sollten anrechenbare Studienleistungen vorliegen, käme auch eine Bewerbung in das höhere Fachsemester in Frage. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ester.html

Im Zulassungsverfahren für Bewerber:innen mit fachgebundener Hochschulzugangsberechtigung wird nur die Note und die Wartezeit berücksichtigt.

Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
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