Bearbeitet Anfrage zur Zulassung zum Bachelorstudium Wirtschaftsingenieurwesen und Vereinbarkeit mit Vollzeitjob
Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Name ist Jokhongir Ibrokhimov, ich bin 24 Jahre alt und interessiere mich für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen an Ihrer Hochschule.

Zu meinem Hintergrund:
• Ich habe eine 3-jährige Ausbildung als Verfahrensmechaniker in der Steine- und Erdindustrie erfolgreich abgeschlossen.
• Seit anderthalb Jahren arbeite ich in meinem erlernten Beruf in Vollzeit.
• Am 22.11.2025 habe ich insgesamt fünf Jahre Berufserfahrung in diesem Bereich erreicht, wenn meine Ausbildung als Berufserfahrung mitzählt.

Da ich weiterhin meinen Vollzeitjob ausüben muss, um meinen Lebensunterhalt zu finanzieren, möchte ich mich erkundigen, ob es möglich ist, diesen Studiengang in Vollzeit zu absolvieren und gleichzeitig berufstätig zu bleiben.

Meine Fragen an Sie:
1. Kann ich mich mit meinem Ausbildungsabschluss für das Bachelorstudium Wirtschaftsingenieurwesen bewerben?
2. Zählt meine Ausbildung als Berufserfahrung für die Zulassungsvoraussetzungen?
3. Welche zusätzlichen Nachweise oder Dokumente sind für die Bewerbung erforderlich?
4. Gibt es Möglichkeiten oder Modelle, das Studium mit einer Vollzeitbeschäftigung zu vereinbaren (z. B. flexible Studienzeiten, Teilzeit- oder berufsbegleitende Optionen)?
5. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um zugelassen zu werden?

Gerne füge ich als Anhang meinen Ausbildungsabschluss bei, falls dies für die Bewerbung hilfreich ist.

Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung und freue mich auf Ihre Rückmeldung.

Mit freundlichen Grüßen
Jokhongir Ibrokhimov
Re: Anfrage zur Zulassung zum Bachelorstudium Wirtschaftsingenieurwesen und Vereinbarkeit mit Vollzeitjob
Hallo Jokhongir,

Meine Fragen an Sie:

1. Kann ich mich mit meinem Ausbildungsabschluss für das Bachelorstudium Wirtschaftsingenieurwesen bewerben?

Nein, die Zugangsvoraussetzung für den Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen ist das Abitur oder die Fachhochschulreife. Alternativ: die Uni Hamburg bietet für Berufstätige ohne Abitur die Möglichkeit, sich für die Eingangsprüfung nach § 38 für den Wunschstudiengang zu bewerben. Mit dem erfolgreichen Bestehen der Eingangsprüfung nach § 38 erwerben die Teinehmer:innen eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung für den Studiengang, für den die Eingangsprüfung nach § 38 absolviert wurde.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um sich für die Eingangsprüfung nach § 38 in der Frist 1. Februar bis 1. März bewerben zu können:

1. abgeschlossene Berufsausbildung
2. Nachweis über drei Jahre Berufstätigkeit in Vollzeit nach Ende der Berufsausbildung

Mit der Note der bestandenen Prüfung ist eine Bewerbung für den Wunschstudiengang dann im Rahmen der Bewerbungsfrist vom 1. Juni bis 15. Juli möglich.
Näheres hierzu finden Sie unter: https://www.uni-hamburg.de/38

2. Zählt meine Ausbildung als Berufserfahrung für die Zulassungsvoraussetzungen?

Im Rahmen des Antragsverfahren für die Eingangsprüfung nach § 38 werden Ausbildungszeiten, Praktika oder Minijobs nicht als berufliche Tätigkeit anerkannt.

3. Welche zusätzlichen Nachweise oder Dokumente sind für die Bewerbung erforderlich?

siehe unter https://www.uni-hamburg.de/38

4. Gibt es Möglichkeiten oder Modelle, das Studium mit einer Vollzeitbeschäftigung zu vereinbaren (z. B. flexible Studienzeiten, Teilzeit- oder berufsbegleitende Optionen)?

Die Bachelor-Studiengänge an der Uni Hamburg sind nicht berufsbegleitend. D.h., die Lehrveranstaltungen finden während der Woche und über den ganzen Tag verteilt statt. Wenn Sie mehr als 20 Stunden/Woche oder in Vollzeit arbeiten müssen, lassen sich Arbeit und Studium nur noch schwer vereinbaren. Mit einer Arbeitszeit von 20 Stunden/ Woche würden Sie bei diesem Modell entsprechend länger studieren, weil Sie ja nur etwa die Hälfte der Zeit für das Studium zur Verfügung haben.

5. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um zugelassen zu werden?

Sie benötigen eine entsprechen Hochschulzugangsberechtigung. Geht Ihr Weg zum Studium über die Eingangsprüfung nach § 38, haben Sie durchaus gute Chancen auf einen Studienplatz durch die Vorabquote für Berufstätige ohne Abitur.


Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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