Liebe Kikson123,
an der Universität Hamburg gibt es keine allgemeinen Studiengebühren und auch keine
Zweitstudiumsgebühren, wie sie in einigen anderen Bundesländern erhoben werden.
Alle Studierenden zahlen daher nur den regulären
Semesterbeitrag, unabhängig davon, ob und wie viele Studiengänge bereits studiert oder abgeschlossen wurden.
Eine kleine Ausnahme in Bezug auf Studiengebühren bilden einige spezielle weiterbildende Masterstudiengänge, die studiengangsspezifische Studiengebühren erheben. Aber auch diese Gebühren haben nichts mit der Frage zu tun, ob und wie viele Studiengänge bereits studiert oder abgeschlossen wurden.
Ein Beispiel hierfür wäre der Masterstudiengang „Law and Economics (EMLE)“. Wie Sie im Screenshot sehen können, wird in der Beschreibung des Studiengangs
in unserem Studienangebot immer explizit darauf hingewiesen, wenn es eine solche Sonderregelung bzgl. zu zahlender Gebühren für einen Studiengang gibt.
Liebe Grüße
Thomas Walter