Exmatrikulation nach Abschlussprüfung

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Aila
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Registriert: Fr 21. Mär 2025, 12:40

Bearbeitet Exmatrikulation nach Abschlussprüfung

Beitrag von Aila »

Guten Tag,
ich habe an der Uni Hamburg ein Doppelstudium in Mathematik und Philosophie gemacht und nun beide Bachelorarbeiten abgegeben und auch sonst alle Leistungen für die Bachelor-Studiengänge erfüllt.
Die Bachelorarbeit in Mathematik wird voraussichtlich nicht bis zum 31.03. korrigiert und ich werde bis zum 31.03. voraussichtlich noch keins der beiden Zeugnisse bekommen.
Meine Frage ist nun:
Werde ich trotzdem automatisch zum 31.03., also zum Ende dieses Semesters, exmatrikuliert?
Und eine Anschlussfrage:
Ich fange danach einen Master in Münster an, dort kann ich aber erst nach Abgabe des Bachelorzeugnis Mathematik (spätestens Mitte Mai) entgültig immatrikuliert werden. Ich möchte gerne einen Zeitraum vermeiden, in dem ich keinen Studierendenstatus habe. Wäre es möglich, in Hamburg noch den Semesterbeitrag für das nächste Semester zu bezahlen und erst einen Antrag auf Exmatrikulation zu stellen, wenn ich in Münster immatrikuliert bin? Dann wäre ich für kurze Zeit bei beiden Unis immatrikuliert und würde danach einen Antrag an der UHH stellen, um einen Teil des Semesterbeitrags wiederzubekommen.
Freundliche Grüße
Aila
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Campus-Center - BK
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Registriert: Mi 17. Dez 2014, 13:08

Re: Exmatrikulation nach Abschlussprüfung

Beitrag von Campus-Center - BK »

Hallo Aila,

das ist kein Problem. Sie können sich einfach zum Sommersemester zurückmelden, da davon auszugehen ist, dass die Abschlüsse uns nicht bis zum 31.3. gemeldet werden.
Die automatische Exmatrikulation erfolgt automatisch zum Ende des Semesters, in dem der Abschluss erworben wurde, oder wegen fehlender Rückmeldung.

Sie können sich den verbleibenden Anteil für das Semesterticket vom HVV nach erfolgter Exmatrikulation erstatten lassen. Da Sie sicherlich auch ein Semesterticket über Ihre neue Hochschule beziehen, können Sie dort mit Sicherheit einen Antrag auf Befreiung stellen. Fragen Sie dort doch nochmal nach. In diesem Fall ist eine Erstattung über den HVV nicht notwendig.

Mit besten Grüßen,
BK
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Universität Hamburg
Aila
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Re: Exmatrikulation nach Abschlussprüfung

Beitrag von Aila »

Vielen Dank für die Antwort! Dann weiß ich Bescheid.
Viele Grüße
Aila
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