Guten Tag,
ich studiere Englisch und Spanisch auf Lehramt und befinde mich derzeit im 2. Mastersemester.
Da ich mich im Wintersemester 2024/25 immatrikuliert habe, falle ich unter die Ausnahmeregelung bezüglich der verpflichtenden Auslandsaufenthalte und darf die entsprechenden Nachweise zum Abschluss des Studiums nachreichen.
In diesem Zusammenhang wollte ich nachfragen:
Müssen beide Auslandsaufenthalte vor der Anmeldung zum Abschlussmodul absolviert worden sein, oder wäre es auch möglich, die Masterarbeit während eines der Auslandsaufenthalte zu schreiben?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung!