Sehr geehrten Damen und Herren,
ich habe eine Frage zum Semesterticket und verauslagten Fahrtkosten als Promotionsstudent.
Auf Ihrer Website https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... icket.html beschreiben Sie, dass man verauslagte Fahrtkosten einer personenbzeigenen HVV-Zeitkarte für das laufende Semester nach Immatrikulation zurückerhält.
Es ist also richtig, dass wenn ich mir eine personenbezogene Zeitkarte (für den Zeitraum des laufenden Semesters) kaufe, um in der Bibliothek als angehender Promotionsstudent der Rechtswissenschaft ein geeignetes Thema zu suchen, ich das Geld der personenbezogenen Zeitkarte zurückerhalte, wenn ich mich für das laufende Semester - wie im Promotionsverfahren an der Fakultät Rechtswissenschaft üblich - rückwirkend immatrikuliere und das Semesterticket bezahle? Ansonsten würde ich ja (rückwirkend) das Semesterticket vollständig bezahlen und die personenbezogene Zeitkarte.
Vielen Dank für eine kurze Rückmeldung!
Mit freundlichen Grüßen
Christoph Aust