Hallo,
aufgrund der Betreuung unseres Kindes würde ich gerne den Teilzeitstatus beantragen - muss ich neben meinem formlosen Antrag lediglich die Geburtsurkunde (in Kopie) beifügen?
Das ist richtig - die Geburtsurkunde reicht als Nachweis für einen Antrag auf Teilzeitstudium aus, wenn der Grund für das Teilzeitstudium Kinderbetreuung ist.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg