Exmatrikulationsbescheinigung

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wiinf2016
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Bearbeitet Exmatrikulationsbescheinigung

Beitrag von wiinf2016 »

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin zur Zeit an der Ludwig-Maximilians-Universität München eingeschrieben. Sofern ich eine Zulassung an der Universität Hamburg erhalte, muss ich eine Exmatrikulationsbescheinigung vorlegen (innerhalb von 10 Tagen auch nachreichen). Nun meine Frage, muss die Exmatrikulation dann ab sofort gelten oder reicht es wenn ich zum Ende des Semesters exmatrikuliert werde?

Mit freundlichen Grüßen,

Wiinf2016
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Campus-Center - Birte Schelling
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Re: Exmatrikulationsbescheinigung

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Hallo WIinf2016,

Wenn Sie zur Immatrikulation an der Uni Hamburg eine Bescheinigung der Ludwig-Maximilians-Universität München einreichen, die bestätigt, dass Sie zum Ende des Sommersemesters 2016 exmatrikuliert werden, ist das ausreichend.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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