Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin zur Zeit an der Ludwig-Maximilians-Universität München eingeschrieben. Sofern ich eine Zulassung an der Universität Hamburg erhalte, muss ich eine Exmatrikulationsbescheinigung vorlegen (innerhalb von 10 Tagen auch nachreichen). Nun meine Frage, muss die Exmatrikulation dann ab sofort gelten oder reicht es wenn ich zum Ende des Semesters exmatrikuliert werde?
Mit freundlichen Grüßen,
Wiinf2016