Hallo ihr Lieben,
ich stecke aktuell im 4. Mastersemester im Fachbereich Erziehungswissenschaften (Lehramt PriSe) und schreibe gerade meine Masterarbeit. Alle anderen Kurse sind abgeschlossen und bereits eingetragen.
Die mündliche Masterprüfung wird im September stattfinden und auch die Masterarbeit möchte ich spätestens Ende September abgeben. Somit müsste die Masternote ja spätestens Ende Oktober / Anfang November eingetragen werden. Nun hat sich für mich die Frage gestellt, ob ich für die Korrekturzeit der Masterarbeit noch immatrikuliert bleiben muss (also mich zurückmelden muss) und wenn ja, ob ich die Semestergebühren in einer Art und Weise erstattet bekomme, sobald die Note eingetragen ist und ich mich exmatrikulieren kann?
Ich hoffe ihr könnt mir mit meiner Frage weiterhelfen.
Liebe Grüße, Inge