Liebe Finnja,
1) Bitte stellen Sie sicher, dass Sie die
allgemeinen Bewerbungsinformationen für die Masterstudiengänge für das Wintersemester 2025/26 gelesen haben:
www.uni-hamburg.de/info-master. Vielen Dank.
Detaillierte Information spezifisch für die
Lehramtsmasterstudiengänge finden Sie auf folgender Webseite:
https://www.uni-hamburg.de/la-master.
2)
Zugangsvoraussetzungen und Nachweis, die schon bei der Immatrikulation erbracht werden müssen
Generell und unabhängig davon, wo Sie Ihr Bachelorstudium abschließen, gilt, dass Sie
zum Zeitpunkt der Immatrikulation
- die Bachelorarbeit angemeldet haben müssen
- mindestens 120 Leistungspunkte (mit Teilstudiengang Musik oder Kunst 180 Leistungspunkte) im gesamten Bachelorstudium erbracht haben müssen und nachweisen können. Dabei zählen nur vollständig abgeschlossene (und in STiNE verbuchte) Module.
Als Nachweise hierzu dienen für
interne Bewerber:innen der Leistungskontoausdruck sowie die Bestätigung der Zulassung zum Abschlussmodul (Ihre STiNE-Systemnachricht vom ZPLA über die Zulassung zum Abschlussmodul mit Angabe des Abgabedatums). Bewerberinnen und Bewerber, die ihr Studium nicht an der UHH abschließen, müssen entsprechende geeignete gesonderte Bestätigungen der Prüfungseinrichtung hochladen, wenn das Transcript of Records die Angaben nicht ausweist. Die Nachweise werden im Rahmen der Online-Bewerbung hochgeladen.
(
www.uni-hamburg.de/la-master
Bis zum
30.07.2025 muss also
- der Leistungskontoausdruck (mit mind. 120 ECTS) sowie
- die Bestätigung der Zulassung zum Abschlussmodul
bei Ihnen vorliegen bzw. von Ihnen im Rahmen der Immatrikulation eingereicht werden.
Dies ist der letzte Tag der Immatrikulationsfrist, bis zu dem der Immatrikulationsantrag und die erforderlichen Immatrikulationsunterlagen im Falle einer Zulassung eingereicht werden können.
3) "den Bachelor dann beispielsweise im 1 Masterstemester nachzureichen?"
Diese Frage bezieht sich nicht auf die Zugangsvoraussetzungen (120 LP + Abschlussanmeldung), die unter 2 genannt werden, sondern Sie wollen wissen,
bis zu welchem Zeitpunkt der Nachweis des erfolgreichen Bachelorabschlusses erfolgen muss, der natürlich auch eine Zugangsvoraussetzung für den Master ist.
Es ist wichtig zu verstehen, dass es hierfür
keine spezifische Reglung für die Lehramtsmaster gibt, sondern dass die folgende Information
für alle Masterstudiengänge der Universität Hamburg gilt.
"Wenn Sie Ihr Bachelorstudium zum
Zeitpunkt der Immatrikulation in
den Masterstudiengang noch nicht
abgeschlossen haben, muss Ihr
Abschluss bis zum Ende des ersten
Fachsemester vorliegen.
(S. 17
www.uni-hamburg.de/info-master#page=17)"
Sie können den für den Master qualifizierenden Bachelorstudiengang also während des ersten Mastersemesters noch parallel studieren, aber der erfolgreiche Abschluss muss innerhalb des ersten Mastersemesters erfolgen.
Bitte lesen Sie sich die Details für Bewerber*innen, die das Bachelorstudium an der Universität Hamburg absolvieren, in den allgemeinen Bewerbungsinformationen auf Seite 17 durch:
www.uni-hamburg.de/info-master#page=17. Vielen Dank.
Liebe Grüße
Thomas Walter