Guten Tag,
ich habe mich im letzten Jahr für das Fach Master deutsches Recht beworben, wurde jedoch leider abgelehnt. Ich möchte mich dennoch im kommenden Monat erneut für dieses Fach bewerben.
Ich möchte wissen, wie viele Wartesemester ich aktuell angeben muss, wenn ich meinen Hochschulabschluss im Juni 2017 erworben habe?
Letztes Jahr habe ich diese Angabe leider falsch gemacht und möchte sie diesmal korrekt angeben.
Außerdem würde ich gerne wissen, Hat ein Studium an einer anderen Universität während der Wartezeit einen Einfluss?
Mit freundlichen Grüßen,
Mohadeseh Mirali
Liebe Mohadeseh Mirali,
1) Bitte lesen Sie sich zunächst die allgemeinen Bewerbungsinformationen für das Wintersemester 2025/26 erneut durch: www.uni-hamburg.de/info-master.
2)
a)
Ihre Frage geht von der falschen Annahme aus, dass die Hochschulzugangsberechtigung (i.d.R. das Abitur) im Kontext der Wartesemester relevant wäre.
Dies ist nicht der Fall.
c) Die Wartesemester für eine Masterbewerbung (im Gegensatz zu einer Bewerbung für eine Bachelor- oder Staatsexamensstudiengang) werden durch die vollständigen Halbjahre (01.04. - 30.09. / 01.10. - 31.03.) bestimmt, die seit dem Erwerb (Datum auf dem Zeugnis) des für den Master qualifizierenden Bildungsabschluss (z.B. eines Bachelorabschlusses) vergangen sind und in denen keine Immatrikulation an einer deutschen Hochschule vorlag.
3) "Außerdem würde ich gerne wissen, Hat ein Studium an einer anderen Universität während der Wartezeit einen Einfluss?"
Ja (siehe 2a). Es handelt sich nur dann um ein Wartesemster, wenn "keine Immatrikulation an einer staatlichenoder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland" (S. 13 https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... df#page=13) vorlag.
Bitte lassen Sie es mich wissen, falls Sie hierzu noch weitere Fragen haben.
Liebe Grüße
Thomas Walter
1) Bitte lesen Sie sich zunächst die allgemeinen Bewerbungsinformationen für das Wintersemester 2025/26 erneut durch: www.uni-hamburg.de/info-master.
2)
a)
b) "wenn ich meinen Hochschulabschluss im Juni 2017 erworben habe?"Wartezeitquote
Bei der Vergabe der Studienplätze für
einen Masterstudiengang innerhalb der
Wartezeitquote ist die Anzahl der seit
dem Erwerb der Zugangsberechtigung
für das Masterstudium erworbenen
Halbjahre relevant. Eine Berücksich-
tigung innerhalb dieser Quote kann
entsprechend nur erfolgen, wenn zum
Zeitpunkt der Bewerbung ein Abschluss
für den angestrebten Masterstudien-
gang erworben wurde und vorliegt. Die
Anzahl der vollen Halbjahre, die seit dem
Erwerb des ersten Studienabschlusses
verstrichen sind und in denen keine
Immatrikulation an einer staatlichen
oder staatlich anerkannten Hochschule
in Deutschland erfolgte, gilt als Warte-
zeit. Als volles Halbjahr gelten jeweils
nur Halbjahre, die in den Zeitraum 1.
April bis 30. September eines Jahres
und 1. Oktober bis 31. März des folgen-
den Jahres fallen. Studienzeiten nach
Erwerb des Abschlusses sind somit nicht
als Wartezeit zu berücksichtigen. Die
maximal zu berücksichtigende Wartezeit
liegt bei 10 Wartesemestern
(S. 13 https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... df#page=13)
Ihre Frage geht von der falschen Annahme aus, dass die Hochschulzugangsberechtigung (i.d.R. das Abitur) im Kontext der Wartesemester relevant wäre.
Dies ist nicht der Fall.
c) Die Wartesemester für eine Masterbewerbung (im Gegensatz zu einer Bewerbung für eine Bachelor- oder Staatsexamensstudiengang) werden durch die vollständigen Halbjahre (01.04. - 30.09. / 01.10. - 31.03.) bestimmt, die seit dem Erwerb (Datum auf dem Zeugnis) des für den Master qualifizierenden Bildungsabschluss (z.B. eines Bachelorabschlusses) vergangen sind und in denen keine Immatrikulation an einer deutschen Hochschule vorlag.
3) "Außerdem würde ich gerne wissen, Hat ein Studium an einer anderen Universität während der Wartezeit einen Einfluss?"
Ja (siehe 2a). Es handelt sich nur dann um ein Wartesemster, wenn "keine Immatrikulation an einer staatlichenoder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland" (S. 13 https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... df#page=13) vorlag.
Bitte lassen Sie es mich wissen, falls Sie hierzu noch weitere Fragen haben.
Liebe Grüße
Thomas Walter
Lieber Thomas Walter,
vielen Dank für Ihre ausführlichen Informationen.
Seit meinem Studienabschluss war ich bis zum letzten Jahr an keiner Hochschule für ein Masterstudium immatrikuliert. Erst im letzten Jahr habe ich ein Masterstudium an der Universität Göttingen begonnen. Dennoch muss ich in diesem Jahr „0“ bei der Wartezeit angeben?
Besten Grüßen,
Mohadeseh Mirali
vielen Dank für Ihre ausführlichen Informationen.
Seit meinem Studienabschluss war ich bis zum letzten Jahr an keiner Hochschule für ein Masterstudium immatrikuliert. Erst im letzten Jahr habe ich ein Masterstudium an der Universität Göttingen begonnen. Dennoch muss ich in diesem Jahr „0“ bei der Wartezeit angeben?
Besten Grüßen,
Mohadeseh Mirali