Sehr geehrte Damen und Herren,
ich studiere derzeit Betriebswirtschaftslehre an der Universität Kiel und plane, mich in den kommenden Wochen für den Masterstudiengang im selben Fach an der Universität Hamburg zu bewerben.
Nach aktuellem Stand werde ich meine Bachelorarbeit voraussichtlich erst im September beginnen können. Soweit ich es verstanden habe, kann ich mich in diesem Fall zunächst für eine vorläufige Zulassung zum Masterstudium bewerben.
In diesem Zusammenhang stellen sich mir folgende Fragen:
1) Ist die einzige Einschränkung für die vorläufige Bewerbung dass ich die nötigen ECTS in Mathematik, Mikroökonomie habe oder gibt es auch eine Untergrenze notwendiger Gesamt-ECTS zum Bewerbungszeitpunkt (Habe aktuell 135)?
2)Besteht ein Problem, wenn ich bereits (vorläufig) an der Universität Hamburg immatrikuliert bin, während ich gleichzeitig noch meine Bachelorarbeit an der Universität Kiel schreibe?
Vielen Dank für ihre Zeit und eine angenehme Woche.
Mit freundlichen Grüßen
m.wieners
Hallo
https://www.uni-hamburg.de/onTEAM/studi ... ration.pdf
"Wenn Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung noch studieren und kein Abschlusszeugnis mit Note
vorweisen können, reichen Sie in jedem Fall ein aktuelles Transcript of Records mit vorläufiger Durchschnittsnote ein. Die in den Zugangsvoraussetzungen genannten LP bzw.
ECTS credits müssen bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung im Transcript of Records
nachgewiesen werden. Das Abschlusszeugnis ist bis zum Ende des ersten Mastersemesters
nachzureichen."
Es reicht also, wenn Sie die notwendigen ECTS in den genannten Fächern haben, eine Vorgabe der Gesamt-ECTS gibt es nicht.
In folgendem Dokument können Sie die genauen Zugangsvoraussetzungen für den Master Business Administration sowie die einzureichenden Bewerbungsunterlagen finden:1) Ist die einzige Einschränkung für die vorläufige Bewerbung dass ich die nötigen ECTS in Mathematik, Mikroökonomie habe oder gibt es auch eine Untergrenze notwendiger Gesamt-ECTS zum Bewerbungszeitpunkt (Habe aktuell 135)?
https://www.uni-hamburg.de/onTEAM/studi ... ration.pdf
"Wenn Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung noch studieren und kein Abschlusszeugnis mit Note
vorweisen können, reichen Sie in jedem Fall ein aktuelles Transcript of Records mit vorläufiger Durchschnittsnote ein. Die in den Zugangsvoraussetzungen genannten LP bzw.
ECTS credits müssen bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung im Transcript of Records
nachgewiesen werden. Das Abschlusszeugnis ist bis zum Ende des ersten Mastersemesters
nachzureichen."
Es reicht also, wenn Sie die notwendigen ECTS in den genannten Fächern haben, eine Vorgabe der Gesamt-ECTS gibt es nicht.
Nein, von unserer Seite aus ist das kein Problem.2)Besteht ein Problem, wenn ich bereits (vorläufig) an der Universität Hamburg immatrikuliert bin, während ich gleichzeitig noch meine Bachelorarbeit an der Universität Kiel schreibe?
Mit freundlichen Grüßen/kind regards
AO
Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
www.uni-hamburg.de
AO
Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
www.uni-hamburg.de