ich habe bereits ein Studium an einer privaten Hochschule abgeschlossen. Muss dieses in den "Bisherigen Studienverlauf" des Immatrikulationsantrages eingetragen werden, falls ja, wie genau erfolgt die Auflistung der Semester? Reicht dort die Angabe WS12 Uni... Studiengang oder muss ich auch explizit auflisten welche Kurse ich belegt habe?
Ok super, muss ich das Studium denn unter Punkt 8 "Prüfungen" angeben und ein Zeugnis dazulegen?
Habe ich das zudem richtig verstanden, dass im Nebenfach Geschichte lediglich zwei moderne Sprachen (z. B. Englisch, Französich) nachgewisen werden müssen und kein Latinum? Wenn ja, reicht dort der Nachweis auf dem mit eingereichten Abiturzeugnis?
Auch unter Punkt 8 müssen Sie den Abschluss der privaten Hochschule nicht angeben, ein Zeugnis ist ebenfalls nicht erforderlich.
Ihr Abiturzeugnis reicht als Nachweis der Sprachkenntnisse in zwei modernen Fremdsprachen für das Nebenfach Geschichte aus, sofern aus dem Zeugnis hervorgeht, dass Sie 3 Jahre Schulunterricht in der ersten modernen Fremdsprache und 2 Jahre Schulunterricht in der zweien modernen Fremdsprache absolviert haben. Geht das aus dem Abiturzeugnis nicht hervor, können Sie weitere Schulzeugnisse zum Beleg einreichen. Ein Latinum ist für das Nebenfach Geschichte in der Tat nicht erforderlich.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg