Bearbeitet Nachweis der allgemeinen Rettungsfähigkeit
Guten Tag,

im Rahmen meiner Ausbildung zum Physiotherapeuten habe ich im 2. Ausbildungsjahr mein Zeugnis erhalten. Während der Ausbildung haben wir einen Erste Hilfe Kurs belegt und dies wird auf dem Zeugnis mit „Erste Hilfe erteilt“ angegeben. Ein Zertifikat habe ich nicht erhalten. Meine Frage ist jetzt, ob mein Zeugnis als Nachweis ausreicht?

Mit freundlichen Grüßen
Felix Oeschger
Re: Nachweis der allgemeinen Rettungsfähigkeit
Lieber Felix Oeschger,
für welchen Studiengang möchten Sie sich denn bewerben? Dann schaue ich gerne einmal in die jeweilige Satzung zu den Zugangsvoraussetzungen.
Mit freundlichen Grüßen/kind regards

AO


Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
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