Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Frage bezieht sich auf meine Bewerbung für den Studiengang Informatik (1. Fachsemester) im Bewerbungsportal STiNE. Ich bin mir unsicher, ob ich im Verlauf der Bewerbung meine Unterlagen hochgeladen habe – ich erinnere mich zumindest nicht mehr daran und habe den Eindruck, dass das System den Upload von Dokumenten gar nicht verlangt hat. Ich bin mir zu etwa 90 % sicher, dass keine entsprechenden Felder angezeigt wurden.
Um unnötigen Aufwand zu vermeiden und sicherzugehen, dass meine Bewerbung gültig ist, möchte ich Sie daher fragen, ob mein Studienkolleg-Zeugnis – das ich im Februar dieses Jahres erworben habe – grundsätzlich zur Aufnahme eines Studiums berechtigt. Wie bereits erwähnt, bin ich mir nicht sicher, ob ich dieses Zeugnis im Bewerbungsportal hochgeladen habe.
Ich habe das Private Studienkolleg Leipzig-Halle-Neuzelle GmbH (Study and Training) besucht, eine Einrichtung der Rahn Education und ein anerkanntes An-Institut der Hochschule Zittau/Görlitz. Weitere Informationen finden Sie hier: https://studienkolleg.rahn.education/pr ... pzig/home/
Meine Bewerbung nimmt aktuell am Vergabeverfahren teil (im DoSV wird sie als gültig angezeigt). Sollte ich jedoch im Falle einer Zulassung meine Unterlagen hochladen müssen und sich dann herausstellen, dass mein Zeugnis nicht ausreicht oder formal nicht anerkannt wird, hätte ich viel Zeit investiert, ohne eine realistische Chance auf Immatrikulation gehabt zu haben.
Ich erkundige mich nicht nach dem NC, denn ich weiß, dass die Zulassung vom Notendurchschnitt abhängt. Mein Zeugnis weist einen Schnitt von 1,1 auf. Entscheidend ist für mich jedoch, ob das Zeugnis des genannten Studienkollegs zur Aufnahme des Informatikstudiums berechtigt.
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir hierzu eine kurze Rückmeldung geben könnten – vor allem, um mir Zeit und unnötigen Aufwand zu ersparen. Über alle anderen Dokumente habe ich keine Fragen!!!
Vielen Dank im Voraus und mit freundlichen Grüßen
Ruslan Aliev
Bewerbungsnummer: BW-1986132
Liebe*r RSLNCHIK,
1) " und habe den Eindruck, dass das System den Upload von Dokumenten gar nicht verlangt hat"
Das ist korrekt.
Es ist weder möglich noch erforderlich innerhalb der Bewerbungsfrist Unterlagen einzureichen, wenn man sich für das erste Fachsemester eines grundständigen Studiengangs (Bachelor, Staatsexamensstudiengang) der Universität Hamburg bewirbt. Alle Ausnahmen von dieser Regel werden explizit auf folgender Webseite erläutert: https://www.uni-hamburg.de/bewerbungsunterlagen.
Der Nachweis der Zugangsvoraussetzungen erfolgt also nicht zur Bewerbung, sondern erst im Falle einer Zulassung zur Immatrikulation. Sie müssen innerhalb der 7-tägigen Immatrikulationsfrist, die mit dem Tag beginnt, an dem Sie den Zulassungsbescheid erhalten, die entsprechenden Nachweise (z.B. Nachweis der HZB) im digitalen Immatrikulationsantrag hochladen.
2) "Um unnötigen Aufwand zu vermeiden und sicherzugehen, dass meine Bewerbung gültig ist, möchte ich Sie daher fragen, ob mein Studienkolleg-Zeugnis – das ich im Februar dieses Jahres erworben habe – grundsätzlich zur Aufnahme eines Studiums berechtigt."
Ich würde Sie bitten, sich die Bewerbungsinformationen für internationale Studieninteressierte (z.B. Studienkollegiat*innen) nochmals gründlich durchzulesen: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... hluss.html.
In der Nicht-EU-Quote, in der sich Studienkollegiat*innen bewerben, gibt es die "HZB-Durchschnittsnote" (siehe www.uni-hamburg.de/bonuspunkte). Die HZB-Durchschnitts setzt sich zu 50% aus der FSP-Note, die Sie in der Tat durch das FSP-Zeungnis nachweisen und zu 50% aus der ins deutsche Notensystem umgerechneten Note des ausländischen Bildungsabschlusses zusammen. Beide Noten haben Sie in der Online-Bewerbung im Abschnitt "Sonderabschnitte Erweitere Angaben zur HZB" angeben und beide Noten müssen im Falle eine Zulassung durch die entsprechenden Dokumente bei der Immatrikulation nachgewiesen werden.
Sollte Ihr FSP-Zeugnis nur die FSP-Note und nicht zusätzlich auch die ins deutsche Notensystem umgerechneten Note des ausländischen Bildungsabschlusses angeben, müssen Sie diese zweite Note durch ein gesonderte Anerkennungsbescheinigung nachweisen. Diese Information finden Sie u.a. auch auf unserer Webseite zum Thema "Ausländische Bildungsabschlüsse als Hochschulzugangsberechtigung": https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... v-18395419.
3) " Mein Zeugnis weist einen Schnitt von 1,1 auf. ..."
Bitte beachten Sie, dass in der nicht EU-Quote die oben erwähnte "HZB-Durchschnittsnote" im Rahmen des Bonuspunktesystems (siehe www.uni-hamburg.de/bonuspunkte) relevant ist und nicht nur die FSP-Note (siehe 2).
Liebe Grüße
Thomas Walter
1) " und habe den Eindruck, dass das System den Upload von Dokumenten gar nicht verlangt hat"
Das ist korrekt.
Es ist weder möglich noch erforderlich innerhalb der Bewerbungsfrist Unterlagen einzureichen, wenn man sich für das erste Fachsemester eines grundständigen Studiengangs (Bachelor, Staatsexamensstudiengang) der Universität Hamburg bewirbt. Alle Ausnahmen von dieser Regel werden explizit auf folgender Webseite erläutert: https://www.uni-hamburg.de/bewerbungsunterlagen.
Sie finden diese und alle weiteren Informationen auch in den offiziellen Bewerbungsinformationen des aktuellen Bewerbungsverfahrens: www.uni-hamburg.de/info-bachelor.Sollten für Ihre Bewerbung Unterlagen erforderlich sein, laden Sie diese im Rahmen der Online-Bewerbung hoch. Sollten Sie Ihre Bewerbung ohne Upload abschicken können, sind für Ihre Bewerbung keine Unterlagen erforderlich!
(https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... hluss.html)
Der Nachweis der Zugangsvoraussetzungen erfolgt also nicht zur Bewerbung, sondern erst im Falle einer Zulassung zur Immatrikulation. Sie müssen innerhalb der 7-tägigen Immatrikulationsfrist, die mit dem Tag beginnt, an dem Sie den Zulassungsbescheid erhalten, die entsprechenden Nachweise (z.B. Nachweis der HZB) im digitalen Immatrikulationsantrag hochladen.
2) "Um unnötigen Aufwand zu vermeiden und sicherzugehen, dass meine Bewerbung gültig ist, möchte ich Sie daher fragen, ob mein Studienkolleg-Zeugnis – das ich im Februar dieses Jahres erworben habe – grundsätzlich zur Aufnahme eines Studiums berechtigt."
Ich würde Sie bitten, sich die Bewerbungsinformationen für internationale Studieninteressierte (z.B. Studienkollegiat*innen) nochmals gründlich durchzulesen: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... hluss.html.
In der Nicht-EU-Quote, in der sich Studienkollegiat*innen bewerben, gibt es die "HZB-Durchschnittsnote" (siehe www.uni-hamburg.de/bonuspunkte). Die HZB-Durchschnitts setzt sich zu 50% aus der FSP-Note, die Sie in der Tat durch das FSP-Zeungnis nachweisen und zu 50% aus der ins deutsche Notensystem umgerechneten Note des ausländischen Bildungsabschlusses zusammen. Beide Noten haben Sie in der Online-Bewerbung im Abschnitt "Sonderabschnitte Erweitere Angaben zur HZB" angeben und beide Noten müssen im Falle eine Zulassung durch die entsprechenden Dokumente bei der Immatrikulation nachgewiesen werden.
Sollte Ihr FSP-Zeugnis nur die FSP-Note und nicht zusätzlich auch die ins deutsche Notensystem umgerechneten Note des ausländischen Bildungsabschlusses angeben, müssen Sie diese zweite Note durch ein gesonderte Anerkennungsbescheinigung nachweisen. Diese Information finden Sie u.a. auch auf unserer Webseite zum Thema "Ausländische Bildungsabschlüsse als Hochschulzugangsberechtigung": https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... v-18395419.
3) " Mein Zeugnis weist einen Schnitt von 1,1 auf. ..."
Bitte beachten Sie, dass in der nicht EU-Quote die oben erwähnte "HZB-Durchschnittsnote" im Rahmen des Bonuspunktesystems (siehe www.uni-hamburg.de/bonuspunkte) relevant ist und nicht nur die FSP-Note (siehe 2).
Liebe Grüße
Thomas Walter