Hallo,
in meinem Zulassungsbescheid, den ich heute erhalten habe (Studiengang Zahnmedizin), steht drinnen, dass die Immatrikulationsfrist erst am dritten Tag nach der Absendung der E-Mail über die Bereitstellung des Bescheides beginnt - heißt das also, dass ich mich erst ab dem genannten Zeitpunkt (nach 3 Tagen) einschreiben kann, oder kann ich mich auch schon heute immatrikulieren? Die Zulassung liegt ja schon vor.
Danke im Voraus!