Sehr geehrtes Team,
ich bin vorläufig immatrikuliert, mach mir aber wegen des Verischerungsstatus Sorgen. Die Materialen auf der Webseite zum Thema habe ich studiert, aber trotzdem bleibt noch eine Frage. Ich habe bereits eine private Krankenversicherung. Man hat mir gesagt man sagt, dass die Meldung automatisch an die Uni erfolgt. Wie kann och erfahren, ob die Information eingegangen ist?
Mit freundlichen Grüßen,
Katja
Hallo Katja,
bei einer privaten Krankenversicherung müssen Sie eine deutsche, gesetzliche Krankenkasse kontaktieren (z.Bsp. die Techniker Krankenkasse oder die AOK Rheinland/Hamburg). Die gesetzliche Krankenkasse informiert dann die Universität über Ihre Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht aufgrund der privaten Versicherung.
Da Sie über 30 Jahre alt sind, können Sie sich auch aufgrund Ihres Alters von der Versicherungspflicht befreien lassen. Der Prozess bleibt derselbe, ist aber eventuell unkomplizierter.
Diese Informationen finden Sie auch hier: www.uni-hamburg.de/kv
In Ihrem STiNE-Account können Sie unter KV-Daten nachvollziehen, ob die Meldung eingegangen ist. Solange Sie die Einträge dort bearbeiten können, haben wir noch keine Meldung erhalten. In Ihrem Fall liegt uns noch keine Meldung vor.
Sie müssen sich übrigens keine Sorgen machen. Zwar können wir Ihre Immatrikulation ohne die Meldung nicht vervollständigen, Ihre Zulassung ist dadurch aber nicht gefährdet.
Mit freundlichen Grüßen,
bei einer privaten Krankenversicherung müssen Sie eine deutsche, gesetzliche Krankenkasse kontaktieren (z.Bsp. die Techniker Krankenkasse oder die AOK Rheinland/Hamburg). Die gesetzliche Krankenkasse informiert dann die Universität über Ihre Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht aufgrund der privaten Versicherung.
Da Sie über 30 Jahre alt sind, können Sie sich auch aufgrund Ihres Alters von der Versicherungspflicht befreien lassen. Der Prozess bleibt derselbe, ist aber eventuell unkomplizierter.
Diese Informationen finden Sie auch hier: www.uni-hamburg.de/kv
In Ihrem STiNE-Account können Sie unter KV-Daten nachvollziehen, ob die Meldung eingegangen ist. Solange Sie die Einträge dort bearbeiten können, haben wir noch keine Meldung erhalten. In Ihrem Fall liegt uns noch keine Meldung vor.
Sie müssen sich übrigens keine Sorgen machen. Zwar können wir Ihre Immatrikulation ohne die Meldung nicht vervollständigen, Ihre Zulassung ist dadurch aber nicht gefährdet.
Mit freundlichen Grüßen,
L. Hildebrandt
Universität Hamburg
Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
Team 304 - Schriftliche Information und Beratung
Universität Hamburg
Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
Team 304 - Schriftliche Information und Beratung
Liebes Team,
ich sehe, dass in meinem STiNE-Account unter KV-Daten, dass die Meldung eingegangen ist. Ich bin privat versichert, die Meldung sollte aber über BARMER laufen. Unter KV-Daten steht: Krankenkasse BARMER (vormals BARMER GEK) (104940005)
Versichertennummer
Krankenkassentyp Gesetzlich
Für mich sieht es wie ein Fehler aus, weil ich privat versichert bei MAWISTA bin. Könnten Sie bitte mitteilen, welcher Status in meinem Fall hier stehen sollte (privat versichert, über 30 Jahre alt)? Soll ich im Fall der Fehler BARMER kontaktieren?
Vielen Dank im Voraus für die Antwort!
Liebe Grüße,
Katja
ich sehe, dass in meinem STiNE-Account unter KV-Daten, dass die Meldung eingegangen ist. Ich bin privat versichert, die Meldung sollte aber über BARMER laufen. Unter KV-Daten steht: Krankenkasse BARMER (vormals BARMER GEK) (104940005)
Versichertennummer
Krankenkassentyp Gesetzlich
Für mich sieht es wie ein Fehler aus, weil ich privat versichert bei MAWISTA bin. Könnten Sie bitte mitteilen, welcher Status in meinem Fall hier stehen sollte (privat versichert, über 30 Jahre alt)? Soll ich im Fall der Fehler BARMER kontaktieren?
Vielen Dank im Voraus für die Antwort!
Liebe Grüße,
Katja
Hallo Katja,
die Barmer Krankenkasse hat uns lediglich die Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht gemeldet.
Es ist alles korrekt. Lassen Sie sich durch Ihre Ansicht nicht irritieren.
Mit besten Grüßen,
BK
die Barmer Krankenkasse hat uns lediglich die Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht gemeldet.
Es ist alles korrekt. Lassen Sie sich durch Ihre Ansicht nicht irritieren.
Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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