Hi!
Versicherungswechsel in die neue KV (Barmer/Familienversicherung der Eltern) wird - erst - zum 1.10. stattfinden.
Kann die neue KV (Barmer) bereits jetzt die Meldung an die Uni vornehmen, auch wenn der Versicherungswechsel erst zum 1.10.stattfindet, oder muss das noch die alte KV machen?
Kann ich bereits vollständig immatrikuliert werden, auch wenn der Wechsel in die künftige gesetzliche KV erst zum 1.10. stattfindet?
Vielen Dank & Liebe Grüße,
Michael Struve
Hallo Michael,
die neue Krankenkasse kann uns die elektronische Meldung zu Ihrem Versichertenstatus auch jetzt schon mit Immatrikulation zum 1.10. senden. Sobald die Meldung und auch der Semesterbeitrag eingegangen ist, werden Sie endgültig immatrikuliert.
Mit besten Grüßen,
BK
die neue Krankenkasse kann uns die elektronische Meldung zu Ihrem Versichertenstatus auch jetzt schon mit Immatrikulation zum 1.10. senden. Sobald die Meldung und auch der Semesterbeitrag eingegangen ist, werden Sie endgültig immatrikuliert.
Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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