Hallo zusammen,
ich habe derzeit die Fachhochschulreife mit wirtschaftlicher Richtung und überlege, die Berufsoberschule (BOS) zu besuchen.
Ich möchte gerne erfahren, ob man mit dem BOS-Abschluss die allgemeine Hochschulreife erwerben kann (z. B. mit zweiter Fremdsprache) und ob damit ein Studium im Bereich Lehramt an einer Universität möglich ist.
Oder gibt es vielleicht noch andere Möglichkeiten, wie ich mit meiner Fachhochschulreife den Zugang zum Lehramtsstudium bekommen kann?
Vielen Dank im Voraus.
Liebe Darynaryabykina,
1) "Ich möchte gerne erfahren, ob man mit dem BOS-Abschluss die allgemeine Hochschulreife erwerben kann ..."
Die Frage, welche Bildungsabschlüssen (z.B. allgemeine Hochschulreife, fachgebundene Hochschulreife usw.) eine bestimmte Bildungseinreichung verleiht, müssten Sie bitte bei dieser Bildungseinreichung direkt erfrage bzw. bei der Schulbehörde diejenigen Bundeslandes, in dem Sie fragliche Bildungseinrichtung besuchen wollen.
Wir als Universität können Ihnen also nur sagen, dass jeder Bachelor-Lehramtsstudiengang, der bei uns angeboten, eine allgemeine bzw. fachgebundene Hochschulreife voraussetzt.
Die Fachhochschulreife berechtigt also an der Universität Hamburg nicht zu Studium eines Lehramtsstudiengangs (siehe auch https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ungen.html), sondern nur zum Studium der zwei Studiengänge "Sozialökonomie B.A." und "Wirtschaftsingenieurwesen B.Sc.".
2) "Oder gibt es vielleicht noch andere Möglichkeiten, wie ich mit meiner Fachhochschulreife den Zugang zum Lehramtsstudium bekommen kann?"
Für die Lehramtsstudiengänge an der Universität Hamburg ist die Fachhochschulreife leider keine ausreichende Hochschulzugangsberechtigung.
a) Es gibt allerdings an der Universität Hamburg einen gesonderten Zugang zum Studium über die berufliche Qualifikation.
Dazu müssen Sie allerdings vor der Bewerbung für den Studiengang, einen fachbezogenen Hochschulzugang für Berufstätige ohne Abitur nach § 38 für den gewählten Studiengang erwerben. Dieser Zugang erfolgt über eine Eingangsprüfung im Frühjahr (Bewerbungsfrist: 1. Februar bis 1. März). Voraussetzung, um an diesem Prüfungsverfahren teilnehmen zu können, ist allerdings eine abgeschlossene Ausbildung und eine sich daran anschließende Berufstätigkeit von mindestens drei Jahren in Vollzeit. Berufstätigkeiten vor oder während der Ausbildung können nicht anerkannt werden.
Detaillierte Informationen zum Hochschulzugang für Berufstätige finden Sie hier:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... etige.html.
b) Zusätzlich gibt es noch die Möglichkeit, durch bestimmte Fortbildungsprüfungen nach der Ausbildung eine Hochschulzugangsberechtigung zu erwerben, die Ihnen den Zugang zum Lehramtsstudium ermöglichen würde. Sie müssten bitte auf der entsprechenden Webseite Hochschulzugangsberechtigung nach abgeschlossener Fortbildungsprüfung prüfen, ob dies für Sie eine Option wäre.
Liebe Grüße
Thomas Walter
1) "Ich möchte gerne erfahren, ob man mit dem BOS-Abschluss die allgemeine Hochschulreife erwerben kann ..."
Die Frage, welche Bildungsabschlüssen (z.B. allgemeine Hochschulreife, fachgebundene Hochschulreife usw.) eine bestimmte Bildungseinreichung verleiht, müssten Sie bitte bei dieser Bildungseinreichung direkt erfrage bzw. bei der Schulbehörde diejenigen Bundeslandes, in dem Sie fragliche Bildungseinrichtung besuchen wollen.
Wir als Universität können Ihnen also nur sagen, dass jeder Bachelor-Lehramtsstudiengang, der bei uns angeboten, eine allgemeine bzw. fachgebundene Hochschulreife voraussetzt.
Die Fachhochschulreife berechtigt also an der Universität Hamburg nicht zu Studium eines Lehramtsstudiengangs (siehe auch https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ungen.html), sondern nur zum Studium der zwei Studiengänge "Sozialökonomie B.A." und "Wirtschaftsingenieurwesen B.Sc.".
2) "Oder gibt es vielleicht noch andere Möglichkeiten, wie ich mit meiner Fachhochschulreife den Zugang zum Lehramtsstudium bekommen kann?"
Für die Lehramtsstudiengänge an der Universität Hamburg ist die Fachhochschulreife leider keine ausreichende Hochschulzugangsberechtigung.
a) Es gibt allerdings an der Universität Hamburg einen gesonderten Zugang zum Studium über die berufliche Qualifikation.
Dazu müssen Sie allerdings vor der Bewerbung für den Studiengang, einen fachbezogenen Hochschulzugang für Berufstätige ohne Abitur nach § 38 für den gewählten Studiengang erwerben. Dieser Zugang erfolgt über eine Eingangsprüfung im Frühjahr (Bewerbungsfrist: 1. Februar bis 1. März). Voraussetzung, um an diesem Prüfungsverfahren teilnehmen zu können, ist allerdings eine abgeschlossene Ausbildung und eine sich daran anschließende Berufstätigkeit von mindestens drei Jahren in Vollzeit. Berufstätigkeiten vor oder während der Ausbildung können nicht anerkannt werden.
Detaillierte Informationen zum Hochschulzugang für Berufstätige finden Sie hier:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... etige.html.
b) Zusätzlich gibt es noch die Möglichkeit, durch bestimmte Fortbildungsprüfungen nach der Ausbildung eine Hochschulzugangsberechtigung zu erwerben, die Ihnen den Zugang zum Lehramtsstudium ermöglichen würde. Sie müssten bitte auf der entsprechenden Webseite Hochschulzugangsberechtigung nach abgeschlossener Fortbildungsprüfung prüfen, ob dies für Sie eine Option wäre.
Liebe Grüße
Thomas Walter