Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hätte eine kurze Frage zur Exmatrikulation:
Wenn ich es richtig verstanden habe, werde ich am Ende desjenigen Semesters automatisch exmatrikuliert, in dem ich meine Masterarbeit abgebe und nicht unmittelbar nach Abgabe meiner Masterarbeit oder nach der Verteidigung meiner Masterarbeit (mdl. Prüfung). Ist das richtig?
Eine zweite Frage wäre:
Würde ich meine Masterarbeit Ende des WS 2015/16 (z. B. im März) abgeben und die mdl. Prüfung könnte erst zu Beginn des darauffolgenden SoSe 2016 (z.B. im April) stattfinden, müsste ich mich dann für das SoSe 2016 nochmals einschreiben und Semestergebühren bezahlen?
Herzlichen Dank und freundliche Grüße!
Dirk