Schönen guten Morgen,
Ich wurde an der Uni Hamburg für den Studiengang sonderpädagogik angenommen. Jetzt habe ich auch schon meinen Immatrikulations Antrag ( einschließlich beglaubigte Kopie des Abi Zeugnis, den Beweis für das self assessment und Krankenversicherung) abgegeben. Jetzt ist mir aufgefallen, dass ich auf dem Immatrikulationsbogen zwar angegeben habe welche Semester ich wo studiert habe und welchen Abschluss ich in meinem erststudium erreicht habe, habe aber nicht mein bachelorzeugnis mitgeschickt. Soll ich das noch nachreichen oder im original vorzeigen?
Liebe grüße, Pia
Liebe Pia,
Sofern Sie sich mit Ihrem Abiturzeugnis als Hochschulzugangsberechtigung beworben haben, müssen Sie Ihr Bachelorzeugnis weder einreichen noch vorzeigen. Nur für den Fall, dass Sie in der Online-Bewerbung als Hochschulzugangsberechtigung Ihren Bachelorabschluss angegeben haben, müssen Sie Ihr Bachelorzeugnis in beglaubigter Kopie einreichen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Sofern Sie sich mit Ihrem Abiturzeugnis als Hochschulzugangsberechtigung beworben haben, müssen Sie Ihr Bachelorzeugnis weder einreichen noch vorzeigen. Nur für den Fall, dass Sie in der Online-Bewerbung als Hochschulzugangsberechtigung Ihren Bachelorabschluss angegeben haben, müssen Sie Ihr Bachelorzeugnis in beglaubigter Kopie einreichen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Universität Hamburg
Danke für die Antwort! Ich habe meine Abiturnote angegeben, da ich mein erstes Studium in den Niederlanden absolviert habe!
Liebe Pia,
Dann ist kein Bachelorzeugnis erforderlich.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Dann ist kein Bachelorzeugnis erforderlich.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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Universität Hamburg
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