Sehr geehrtes CampusCenter Team,
ich bin an der Uni Hamburg immatrikuliert und habe für meinen Studiengangwechsel eine Zulassung erhalten.
Jedoch befinde ich mich zur Zeit im Ausland bis Mitte September und kann leider nicht früher abreisen.
Jetzt weiß ich nicht, wie ich die erforderlichen Dokumente abgeben soll, da ich diese nicht zur Verfügung habe und sie nicht vor der Abgabefrist abgeben kann.
Könnt Ihr mir irgendwie weiterhelfen ?
Vielen Dank im Voraus.
Hallo m.kra,
Damit Sie für den neuen Studiengang immatrikuliert werden können, müssen Sie die erforderlichen Dokumente zwingend innerhalb der Immatrikulationsfrist einreichen, anderenfalls wird Ihre Zulassung für den neuen Studiengang zurückgenommen.
Wenn Sie also an dem Ort, an dem Sie sich befinden, keinen Zugang zu den Dokumenten haben, haben Sie daher nur die Möglichkeit, eine Person Ihres Vertrauens damit zu beauftragen, die Dokumente zusammenzustellen und für Sie fristgerecht an die Uni Hamburg zu senden oder persönlich einzureichen. Sofern Sie dieser Person eine Vollmacht ausstellen, kann sie auch den Immatrikulationsantrag für Sie unterschreiben. Alternativ können Sie diesen auch selbst herunterladen, ausfüllen und unterschreiben und postalisch (am besten per Express) an die Person Ihres Vertrauens senden. Dies ist vermutlich in Ihrem Fall die einfachere Alternative, da auch für die Vollmacht eine Unterschrift von Ihnen erforderlich ist und Sie diese also ebenfalls per Post an die Person Ihres Vertrauens senden müssten.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Damit Sie für den neuen Studiengang immatrikuliert werden können, müssen Sie die erforderlichen Dokumente zwingend innerhalb der Immatrikulationsfrist einreichen, anderenfalls wird Ihre Zulassung für den neuen Studiengang zurückgenommen.
Wenn Sie also an dem Ort, an dem Sie sich befinden, keinen Zugang zu den Dokumenten haben, haben Sie daher nur die Möglichkeit, eine Person Ihres Vertrauens damit zu beauftragen, die Dokumente zusammenzustellen und für Sie fristgerecht an die Uni Hamburg zu senden oder persönlich einzureichen. Sofern Sie dieser Person eine Vollmacht ausstellen, kann sie auch den Immatrikulationsantrag für Sie unterschreiben. Alternativ können Sie diesen auch selbst herunterladen, ausfüllen und unterschreiben und postalisch (am besten per Express) an die Person Ihres Vertrauens senden. Dies ist vermutlich in Ihrem Fall die einfachere Alternative, da auch für die Vollmacht eine Unterschrift von Ihnen erforderlich ist und Sie diese also ebenfalls per Post an die Person Ihres Vertrauens senden müssten.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Universität Hamburg
Hallo Frau Schelling,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Ich hab nur noch ein kleines Problem. Da die Schulen sich zur Zeit immer noch in den Sommerferien und erst nach der Frist öffnen, weiß ich nicht wie ich mein Abiturzeugnis erhalte, da ich im Moment kein Zeugnis zur Verfügung habe.
Mit freundlichem Gruß,
Mohamed Kramti
vielen Dank für Ihre Antwort.
Ich hab nur noch ein kleines Problem. Da die Schulen sich zur Zeit immer noch in den Sommerferien und erst nach der Frist öffnen, weiß ich nicht wie ich mein Abiturzeugnis erhalte, da ich im Moment kein Zeugnis zur Verfügung habe.
Mit freundlichem Gruß,
Mohamed Kramti
Zentrale Studienberatung - Birte Schelling hat geschrieben:Hallo m.kra,
Damit Sie für den neuen Studiengang immatrikuliert werden können, müssen Sie die erforderlichen Dokumente zwingend innerhalb der Immatrikulationsfrist einreichen, anderenfalls wird Ihre Zulassung für den neuen Studiengang zurückgenommen.
Wenn Sie also an dem Ort, an dem Sie sich befinden, keinen Zugang zu den Dokumenten haben, haben Sie daher nur die Möglichkeit, eine Person Ihres Vertrauens damit zu beauftragen, die Dokumente zusammenzustellen und für Sie fristgerecht an die Uni Hamburg zu senden oder persönlich einzureichen. Sofern Sie dieser Person eine Vollmacht ausstellen, kann sie auch den Immatrikulationsantrag für Sie unterschreiben. Alternativ können Sie diesen auch selbst herunterladen, ausfüllen und unterschreiben und postalisch (am besten per Express) an die Person Ihres Vertrauens senden. Dies ist vermutlich in Ihrem Fall die einfachere Alternative, da auch für die Vollmacht eine Unterschrift von Ihnen erforderlich ist und Sie diese also ebenfalls per Post an die Person Ihres Vertrauens senden müssten.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Lieber Herr Kramti,
Wie ich schon schrieb, müssen Sie die erforderlichen Dokumente zwingend innerhalb der Immatrikulationsfrist einreichen. Sofern Ihnen gar kein Zeugnis zur Verfügung steht, ist eine Immatrikulation daher nicht möglich. Sollte Ihnen eine einfache Kopie Ihres Zeugnisses zur Verfügung stehen, können Sie zunächst diese zur Fristwahrung einreichen und die beglaubigte Kopie dann schnellstmöglich nachreichen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Wie ich schon schrieb, müssen Sie die erforderlichen Dokumente zwingend innerhalb der Immatrikulationsfrist einreichen. Sofern Ihnen gar kein Zeugnis zur Verfügung steht, ist eine Immatrikulation daher nicht möglich. Sollte Ihnen eine einfache Kopie Ihres Zeugnisses zur Verfügung stehen, können Sie zunächst diese zur Fristwahrung einreichen und die beglaubigte Kopie dann schnellstmöglich nachreichen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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