Bearbeitet IB-Diploma (30 Punkte) – Bewerbung Gemeinsamer Studiengang Rechtswissenschaft (Hamburg–Istanbul)
An die zustandige stelle

ich interessiere mich für den gemeinsamen Studiengang Rechtswissenschaft (Hamburg–Istanbul, LL.B.).

Ich habe das International Baccalaureate (IB) mit 30 Punkten abgeschlossen und plane eine Bewerbung für das kommende Wintersemester.

Derzeit bereite ich mich auf ein anerkanntes Deutschzertifikat vor.

Ich hätte dazu folgende Fragen:
1. Wird ein IB-Diplom mit 30 Punkten als Hochschulzugangsberechtigung für diesen Studiengang anerkannt?
2. Muss der Nachweis der Deutschkenntnisse bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung vorliegen oder kann dieser bis zur Immatrikulation nachgereicht werden?
3. Ist eine Bewerbung mit anschließendem Deutschvorbereitungskurs möglich?
Zusätzlich hätte ich noch zwei weitere Fragen:

4. Ich habe mein IB-Diploma an einer türkischen Schule in der Türkei erworben und lebe derzeit weiterhin in der Türkei. Reicht in diesem Fall mein türkisches Schulabschlusszeugnis als Nachweis ausreichender Türkischkenntnisse aus oder wird dennoch ein separates Türkischzertifikat (z. B. TÖMER B2) verlangt?

5. Gibt es neben dem IB-Diploma, dem IB-Transcript sowie den Sprachzertifikaten (Deutsch / ggf. Türkisch) weitere einzureichende Unterlagen für die Bewerbung, z. B. einen Lebenslauf (CV), ein Motivationsschreiben oder ähnliche Dokumente?




Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Mit Freundlichen Grüßen
İsmail Erkan Candir
Re: IB-Diploma (30 Punkte) – Bewerbung Gemeinsamer Studiengang Rechtswissenschaft (Hamburg–Istanbul)
Hallo İsmail Erkan Candir,

1. Wird ein IB-Diplom mit 30 Punkten als Hochschulzugangsberechtigung für diesen Studiengang anerkannt?

Haben Sie Ihren ausländischen Schulabschluss (IB-Diploma) für ein Studium in Deutschland bereits anerkennen lassen? Ausländische Bildungsqualifikationen müssen vorab für ein Studium in Deutschland/ Uni Hamburg anerkannt werden. Im Anerkennungsverfahren wird auch die Note in das deutsche Notensystem umgerechnet, welche dann in der Online-Bewerbung einzutragen ist. siehe auch unter https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... hulbildung

2. Muss der Nachweis der Deutschkenntnisse bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung vorliegen oder kann dieser bis zur Immatrikulation nachgereicht werden?

Der Deutschnachweis muss erst zur Immatrikulation eingereicht werden, noch nicht zur Bewerbung.

3. Ist eine Bewerbung mit anschließendem Deutschvorbereitungskurs möglich?

An der Uni Hamburg werden keine vorbereitende Deutschkurse für Bewerber:innen angeboten. Weitere Informationen zu Deutschkursen finden Sie unter https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... nisse.html

4. Ich habe mein IB-Diploma an einer türkischen Schule in der Türkei erworben und lebe derzeit weiterhin in der Türkei. Reicht in diesem Fall mein türkisches Schulabschlusszeugnis als Nachweis ausreichender Türkischkenntnisse aus oder wird dennoch ein separates Türkischzertifikat (z. B. TÖMER B2) verlangt?

Grundsätzliche Informationen zu den erforderlichen Fremdsprachenkenntnissen finden Sie unter https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... nisse.html

Nehmen Sie in Ihrem Fall bitte Kontakt mit der Fakultät Rechtswissenschaft auf, und senden bestenfalls gleich Ihr Schulabschlusszeugnis mit.
gsr.jura@uni-hamburg.de

5. Gibt es neben dem IB-Diploma, dem IB-Transcript sowie den Sprachzertifikaten (Deutsch / ggf. Türkisch) weitere einzureichende Unterlagen für die Bewerbung, z. B. einen Lebenslauf (CV), ein Motivationsschreiben oder ähnliche Dokumente?

Ein Lebenslauf oder Motivationsschreiben ist nicht einzureichen.

Detaillierte Informationen zur Bewerbung: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... hluss.html

Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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