Hallo, wie funktioniert das, wenn ich bis zum 30.09.2025 noch an einer anderen Universität eingeschrieben bin, mich aber bereits ab dem 23.07.2025 für den Master an der Uni Hamburg einschreibe? Gibt es dabei etwas Wichtiges, das ich beachten muss? Und bis wann muss ich mein Bachelorzeugnis bei der Uni Hamburg spätestens nachreichen?
Hallo Annemie,
das ist kein Problem.
Ihre Einschreibung beginnt nicht mit dem 23.7., da beantragen Sie die Einschreibung nur. Ihre Immatrikulation startet erst am 1.10., somit gibt es keine Überschneidung.
Ihr Bachelorzeugnis können Sie bis zum Ende des ersten Mastersemesters (31.3.) nachreichen.
Mit freundlichen Grüßen,
das ist kein Problem.
Ihre Einschreibung beginnt nicht mit dem 23.7., da beantragen Sie die Einschreibung nur. Ihre Immatrikulation startet erst am 1.10., somit gibt es keine Überschneidung.
Ihr Bachelorzeugnis können Sie bis zum Ende des ersten Mastersemesters (31.3.) nachreichen.
Mit freundlichen Grüßen,
L. Hildebrandt
Universität Hamburg
Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
Team 304 - Schriftliche Information und Beratung
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Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
Team 304 - Schriftliche Information und Beratung
Wenn du bis zum 30.09.2025 an einer anderen Universität eingeschrieben bist, dich aber bereits ab dem 23.07.2025 an der Uni Hamburg für den Master anmeldest, achte darauf, dass du die Immatrikulation an der ersten Uni rechtzeitig abmeldest, um Doppelstudium zu vermeiden.
Dein Bachelorzeugnis musst du in der Regel spätestens zum Studienbeginn oder zum von der Uni Hamburg angegebenen Termin nachreichen, oft innerhalb der Immatrikulationsfrist. Kläre unbedingt die genauen Fristen und Anforderungen beim Studienbüro der Uni Hamburg, damit deine Einschreibung gültig bleibt.
Dein Bachelorzeugnis musst du in der Regel spätestens zum Studienbeginn oder zum von der Uni Hamburg angegebenen Termin nachreichen, oft innerhalb der Immatrikulationsfrist. Kläre unbedingt die genauen Fristen und Anforderungen beim Studienbüro der Uni Hamburg, damit deine Einschreibung gültig bleibt.
Hallo Annemie,
bei einer Bewerbung zu einem Wintersemester erfolgt die Immatrikulation zum 1. Oktober. Wenn Sie Ihren Bachelorstudiengang zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht abgeschlossen haben, ist das Zeugnis bis Ende des ersten Mastersemesters an der Uni Hamburg nachzureichen (31.3.)
Mit besten Grüßen,
BK
bei einer Bewerbung zu einem Wintersemester erfolgt die Immatrikulation zum 1. Oktober. Wenn Sie Ihren Bachelorstudiengang zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht abgeschlossen haben, ist das Zeugnis bis Ende des ersten Mastersemesters an der Uni Hamburg nachzureichen (31.3.)
Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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