Sprachnachweis

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Elbe99
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Registriert: Di 16. Aug 2016, 12:32

Bearbeitet Sprachnachweis

Beitrag von Elbe99 »

Sehr geehrte Damen und Herren,

ab dem kommenden WiSe werde ich Lehramt für die Primar- und Sekundarstufe 1 mit dem Fach Englisch an der UHH studieren. Bei der jetzt anstehenden Immatrikulation muss ich hierfür einen Sprachnachweis vorlegen. Reicht hierfür einfach mein Abiturzeugnis? Dort ist ja angegeben, wie lange, mit welcher Note und auf welchem Niveau ich die Sprache gelernt habe.

Vielen Dank!
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Campus-Center - Birte Schelling
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Re: Sprachnachweis

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Hallo Elbe99,

Ihr Abiturzeugnis reicht als Nachweis Ihrer Sprachkenntnisse aus, sofern Sie mit dem Zeugnis eine Abiturnote von 11 Punkten im Fach Englisch auf erhöhtem Niveau bzw. 11 Punkten im Leistungskurs Englisch oder 13 Punkten im Fach Englisch auf grundlegendem Niveau nachweisen können. Die Mindestnotenwerte beziehen sich auf das gesamte Abiturzeugnis,die jeweilige Note kann also entweder in einer der 4 Halbjahresnoten oder in der Abiturprüfung erreicht worden sein.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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Universität Hamburg
hsv_superfan
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Registriert: Fr 19. Aug 2016, 16:20

Re: Sprachnachweis

Beitrag von hsv_superfan »

Moin,
Wenn man an der Uni Hamburg den Bachelor-Studiengang Erziehungs- und Bildungswissenschaften besucht braucht man ja ein Nebenfach.
Als Nebenfach habe ich Geschichte erhalten. Laut Checkliste der Universität Hamburg ist für diesen Studiengang folgende Sprachvorraussetzung nachzuweisen:

"Zusätzliche Voraussetzung für die Zulassung zum Studium der Geschichte [..] als Nebenfach sind Kenntnisse in zwei modernen Fremdsprachen, die durch 3 Jahre Schulunterricht in der ersten modernen Fremdsprache und 2 Jahre Schulunterricht in der zweien modernen Fremdsprache nachgewiesen werden müssen."


An der Stadtteilschule, an der ich mein Abitur abgelegt habe, habe ich seit der 3. Klasse insgesamt 11 Jahre Englischunterricht gehabt und seit der 11. Klasse insgesamt 3 Jahre Spanischunterricht.


Nun meine Frage: Zählen diese Kenntnisse bereits für den Nachweis der o.g. Sprachvorraussetzung oder muss ich nun während des Studiums diese noch durch weitere Kurse belegen bzw. nachholen?


Über eine Antwort freue ich mich sehr.

LG hsv_superfan
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Campus-Center - Birte Schelling
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Registriert: Fr 25. Apr 2014, 11:33

Re: Sprachnachweis

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Hallo hsv_superfan,

Die Sprachkenntnisse, die Sie in der Schule erworben haben, reichen zur Erfüllung der Zugangsvoraussetzung aus, d.h. sie müssen keine weiteren Kurse nachholen.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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