Sehr geehrtes Team vom Campus-Center,
ich habe letzte Woche Montag meine Bachelorarbeit als letzte Prüfungsleistung meines Studiums abgegeben und warte nun auf die Benotung dieser.
Für das nächste Semester möchte ich mich auf ein neues Studium bewerben (Zweitstudium) und würde gerne diesen potenziellen Hochschulabschluss als aktuellere HZB angeben (ferner meiner allgemeinen Hochschulreife) nutzen, da meine aktuelle Durchschnittsnote im Studium viel besser ist als die meiner allgemeinen Hochschulreife.
Ist dies möglich, obwohl ich noch kein finales Ergebnis vorliegen habe?
Beim Übergang Bachelor-Master weiß ich, dass man das Bachelorzeugnis bis zum Ende des ersten Mastersemesters nachreichen kann. Gilt sowas auch für einen Fachwechsel? Wie gesagt möchte ich gerne die potenziellen Vorteile einer besseren Note im Hinblick auf eine bessere Ranglistenplazierung in Anspruch nehmen, sofern dies geht.
Sofern das möglich ist:
Was müsste ich dann beim Datum über den Erhalt dieser HZB und der Note dieser angeben? Das Datum, an welchem ich die Bachelorarbeit als letzte Prüfungsleistung abgegeben habe und meine aktuelle Durchschnittsnote?
Ich hoffe, Sie verstehen mein Anliegen und können mir bis zum Fristende weiterhelfen, sodass ich die Bewerbung vervollständigen kann.
Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung.
Viele Grüße
Sergey
Hallo bbc2148,
es ist erforderlich, dass die in der Bewerbung angegebene HZB zum Zeitpunkt der Bewerbung bzw. am Ende der Bewerbungsfrist vorliegt.
Das offizielle Zeugnis können Sie theoretisch nachreichen, aber zur Bewerbung ist eine Bestätigung des Fachbereiches, dass Sie bis zum 15.01. (Ende der Bewerbungsfrist) Ihren Abschluss erfolgreich bestanden haben, notwendig. Die Note sollten Sie ebenfalls bereits kennen, denn die müssen Sie bei der Bewerbung angeben und spätestens zur Immatrikulation müssen Sie diese Note nachweisen. Können Sie dies nicht (z.B. wenn sich die Note verschlechtert), würde die Zulassung zurückgenommen werden.
es ist erforderlich, dass die in der Bewerbung angegebene HZB zum Zeitpunkt der Bewerbung bzw. am Ende der Bewerbungsfrist vorliegt.
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ungen.html"Ein Studienabschluss kann nur dann als Hochschulzugangsberechtigung verwendet werden, wenn das Abschlussdatum vor dem Ende der jeweiligen Bewerbungsfrist liegt."
Das offizielle Zeugnis können Sie theoretisch nachreichen, aber zur Bewerbung ist eine Bestätigung des Fachbereiches, dass Sie bis zum 15.01. (Ende der Bewerbungsfrist) Ihren Abschluss erfolgreich bestanden haben, notwendig. Die Note sollten Sie ebenfalls bereits kennen, denn die müssen Sie bei der Bewerbung angeben und spätestens zur Immatrikulation müssen Sie diese Note nachweisen. Können Sie dies nicht (z.B. wenn sich die Note verschlechtert), würde die Zulassung zurückgenommen werden.
Mit freundlichen Grüßen/kind regards
AO
Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
www.uni-hamburg.de
AO
Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
www.uni-hamburg.de
Sehr geehrtes Team vom Campus-Center,
aber wie funktioniert das dann (z.B. beim Bachelor-Master Wechsel), wenn man vor dem Ende der Bewerbungsfrist seine Abschlussnote noch nicht hat?
Irgendwie kann man sich da doch mit dem Bachelor als HZB bewerben, oder nicht?
Soweit ich weiß wird man in einem solchen Fall erst einmal vorläufig immatrikuliert.
Wieso geht das bei normalen Studiengangwechseln nicht auch?
Mit freundlichen Grüßen
Sergey
aber wie funktioniert das dann (z.B. beim Bachelor-Master Wechsel), wenn man vor dem Ende der Bewerbungsfrist seine Abschlussnote noch nicht hat?
Irgendwie kann man sich da doch mit dem Bachelor als HZB bewerben, oder nicht?
Soweit ich weiß wird man in einem solchen Fall erst einmal vorläufig immatrikuliert.
Wieso geht das bei normalen Studiengangwechseln nicht auch?
Mit freundlichen Grüßen
Sergey
Hallo bbc2148,
Den Nachweis des Bachelorabschlusses als Zugangsberechtigung für den Master kann man in der Tat nachreichen, dies hat aber nichts mit der HZB zu tun.
Nein, solange der Bachelorabschluss nicht vor dem Ende der Bewerbungsfrist erlangt wurde, bewirbt man sich für den Master auch mit der Note der HZB, die für den Bachelor verwendet wurde.Irgendwie kann man sich da doch mit dem Bachelor als HZB bewerben, oder nicht?
Den Nachweis des Bachelorabschlusses als Zugangsberechtigung für den Master kann man in der Tat nachreichen, dies hat aber nichts mit der HZB zu tun.
Mit freundlichen Grüßen/kind regards
AO
Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
www.uni-hamburg.de
AO
Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
www.uni-hamburg.de
Sehr geehrtes Team vom Campus-Center,
achso, dann weiß ich Bescheid.
Schade. Mal sehen, was dabei rauskommt.
Vielen Dank für Ihre schnellen und ausführlichen Rückmeldungen.
LG
Sergey
achso, dann weiß ich Bescheid.
Schade. Mal sehen, was dabei rauskommt.
Vielen Dank für Ihre schnellen und ausführlichen Rückmeldungen.
LG
Sergey