Teilzeitstudium Lehramt

Antworten
ABC85
Beiträge: 2
Registriert: Do 11. Aug 2016, 14:46

Bearbeitet Teilzeitstudium Lehramt

Beitrag von ABC85 »

Hallo,
ich habe meinen Zulassungsbescheid für den Bachelor-Studiengang Lehramt Kunst/Germanistik bekommen und würde gerne ein Teilzeitstudium beantragen, da ich 24 Stunden/pro Woche nebenbei arbeiten muss. Vorab wollte ich aber fragen, ob es theoretisch auch möglich wäre, mehr Leistungen im Studium zu erbringen als erforderlich? Also ist nur vorgeschrieben, wie viele Leistungspunkte etc. man MINDESTENS erbringen muss oder auch wie viel man MAXIMAL erbringen darf, um nicht seinen Status als Teilzeitstudierender zu verlieren? Es kann arbeitsbedingt nämlich sein, dass ich zeitweise auch mal mehr Zeit für das Studium hätte, um auch so viele Seminare wie für einen Vollzeitstudierenden vorgesehen, zu besuchen.

Danke im Voraus.
Benutzeravatar
Campus-Center - Birte Schelling
Beiträge: 9863
Registriert: Fr 25. Apr 2014, 11:33

Re: Teilzeitstudium Lehramt

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Hallo ABC85,

Bevor ich zu Ihrer Frage komme, ist wichtig, dass eine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 24 Stunden nicht zulässig ist. Wenn Sie ein Teilzeitstudium beantragen möchten, dürfen Sie maximal 20 Stunden in der Woche arbeiten. Hier geht es allerdings um die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit. Sollten Sie nur zeitweilig mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten und sich Ihre Arbeitszeit auf ein gesamtes Semester gerechnet im Mittel nur auf ca. 20 Stunden/Woche belaufen, ist ein Teilzeitstudium möglich. Dies müsste Ihnen dann aber auch so von Ihrem Arbeitgeber bescheinigt werden.

Eine Maximalzahl an zu erbringenden Leistungspunkten pro Semester für Teilzeitstudierende gibt es nicht, d.h. wenn Sie mehr Zeit für das Studium zur Verfügung haben. dürfen Sie auch im Teilzeitstudium mehr Leistungen erbringen als erforderlich. Da Sie ein Teilzeitstudium immer nur semesterweise und nicht für das gesamte Studium beantragen, können Sie auch einfach für ein gegebenes Semester, in dem Sie absehbar in Vollzeit studieren können, keinen Antrag auf ein Teilzeitstudium stellen.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
ABC85
Beiträge: 2
Registriert: Do 11. Aug 2016, 14:46

Re: Teilzeitstudium Lehramt

Beitrag von ABC85 »

Hallo Frau Schelling,
vielen Dank für Ihre ausführliche und schnelle Antwort. Ich verstehe allerdings nicht, warum man als Teilzeitstudent nur genauso viel arbeiten darf wie ein Vollzeitstudent (20Stunden/Woche). Ich dachte, das ist ein Grund, ein Teilzeitstudium beantragen zu können, wenn man mehr arbeiten will/muss? Oder habe ich da etwas falsch verstanden?
Benutzeravatar
Campus-Center - Birte Schelling
Beiträge: 9863
Registriert: Fr 25. Apr 2014, 11:33

Re: Teilzeitstudium Lehramt

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Hallo ABC85,

Die Beschränkung von 20 Stunden/Woche bezieht sich hauptsächlich auf ein Teilzeitstudium. Bei einem Vollzeitstudium wird davon ausgegangen, dass Sie erheblich weniger arbeiten als 20 Stunden pro Woche. Die Studiengänge an der Universität Hamburg sind so konzipiert, dass Studierende dem Grundsatz nach die volle Wochenarbeitszeit auf das Studium verwenden sollten. Da aber neben den Fachinhalten auch Kompetenzen wie zum Beispiel die Fähigkeit zu einem konstruktiven Zeit- und Selbstmanagement sowie selbständiges Arbeiten Bestandteile einer höheren Bildung sind, kontrolliert die Universität den tatsächlichen Zeitaufwand der Studierenden im Vollzeitstudium nicht.

Sollten Sie allerdings einen Antrag auf ein Teilzeitstudium stellen und damit den Vorzug für sich beanspruchen, das Doppelte der Regelstudienzeit zur Verfügung zu haben, müssten Sie nachweisen, dass Sie nicht mehr als die Hälfte der wöchentlichen Regelarbeitszeit arbeiten und entsprechend den Rest Ihrer Zeit auf das Studium verwenden können.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Antworten