Ich wollte einmal nachfragen, welche Unterlagen ich genau für die Immatrikulation für den Master Internationale Kriminologie einreichen muss? Muss ein Transcript of Records dabei sein?
Bei der Immatrikulation für den Masterstudiengang Internationale Kriminologie müssen Sie kein Transcript of Records einreichen. Sofern Sie Ihr Bachelorstudium bereits abgeschlossen haben, müssen Sie eine beglaubigte Kopie Ihres Abschlusszeugnisses einreichen. Sofern Sie Ihr Bachelorstudium noch nicht abgeschlossen haben, können Sie diese bis zum 31.03.2017 nachreichen. Einzureichen sind weiterhin die selbst verfasste Bestätigung darüber, dass Sie über ausreichende Kenntnisse der englischen Sprache verfügen, um sich an englischsprachigen Lehrveranstaltungen aktiv beteiligen, englischsprachige Fachliteratur verstehen und wissenschaftliche Beiträge in mündlicher und schriftlicher Form (einschließlich Prüfungen) erbringen können, die Sie schon zur Bewerbung eingereicht haben, sowie eine Krankenversicherungsbescheinigung und eine Exmatrikulationsbescheinigung Ihrer vorherigen Hochschule. Sofern Sie Ihr Studium noch nicht abgeschlossen haben, können Sie die Exmatrikulationsbescheinigung mit Ihrem Bachelorzeugnis nachreichen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Hallo,
ich hätte diesbezüglich auch noch eine Frage:
Soll die selbst verfasste Bestätigung über ausreichende Englischkenntnisse auf Deutsch oder auf Englisch formuliert werden?
Und es muss tatsächlich keine beglaubigte Kopie des Abizeugnisses beigefügt werden?
Die Bestätigung der Englischkenntnisse sollte auf Deutsch formuliert sein. Eine Kopie des Abiturzeugnisses ist für die Immatrikulation für den Masterstudiengang Internationale Kriminologie nicht erforderlich.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg