Hallo rudolphtim,
Sollte an der Uni Hamburg noch ein Nachrückverfahren für den Studiengang Rechtswissenschaft statt finden (was eher unwahrscheinlich ist), könnte es sein, dass Sie darüber noch einen Studienplatz in Hamburg erhalten. Ein Losverfahren findet an der Uni Hamburg für den Studiengang Rechtswissenschaft nicht statt.
Eine erneute Bewerbung zum Sommersemester 2017 in Hamburg ist nur dann möglich, wenn Sie den Studienplatz in Kiel, den Sie erhalten haben, nicht annehmen. Wenn Sie das Studium in Kiel beginnen und damit schon im Staatsexamen Rechtswissenschaft studiert haben, dürfen Sie sich an der Uni Hamburg nicht erneut als Studienanfänger für den Studiengang Rechtswissenschaft bewerben. Dann wäre ein Wechsel an die Uni Hamburg erst wieder in Form einer Bewerbung für das Hauptstudium möglich, wenn Sie das Grundstudium in Kiel abgeschlossen haben. Ob zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie das Grundstudium in Kiel abgeschlossen haben, an der Uni Hamburg Studienplätze für das Hauptstudium im Studiengang Rechtswissenschaft angeboten werden, steht aber zur Zeit nicht fest.
Sollten Sie hingegen das Studium in Kiel nicht antreten, können Sie sich zum Sommersemester an der Uni Hamburg erneut als Studienanfänger für den Studiengang Rechtswissenschaft bewerben. Sofern es Ihnen wichtiger ist, in Hamburg zu studieren als das Studium sofort zu beginnen, ist das eventuell eine Überlegung wert, da die NC-Werte für Rechtswissenschaft an der Uni Hamburg im Sommersemester regelmäßig niedriger ausfallen als im Wintersemester. In den vergangenen Sommersemestern waren Grenzwerte von ca. 2,7 die Regel:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... mester.pdf (vgl. die Tabelle ganz am Ende). Es gibt hier zwar keine Garantie dafür, dass die Werte auch im kommenden Sommersemester wieder so ausfallen werden, in der Regel bilden die Werte der vergangenen Jahre aber eine Tendenz für kommende Jahre ab.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling