Hallo,
ich möchte mich an der Universität Hamburg für das Lehramt an Grundschulen mit dem Unterrichtsfach Englisch bewerben.
Dazu habe ich eine Frage bezüglich des geforderten Sprachnachweises:
Ich habe das „Schleswig-Holstein International Certificate of Bilingual Proficiency“ mit dem zertifizierten Sprachniveau C1 erhalten.
Könnten Sie mir bitte mitteilen, ob dieses Zertifikat als Nachweis der erforderlichen Englischkenntnisse anerkannt wird?
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Henrike Jentsch
Hallo,
folgende Nachweise werden akzeptiert:
Andere Zertifikate werden leider nicht akzeptiert.
folgende Nachweise werden akzeptiert:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... nisse.htmlDer Nachweis englischer Sprachkompetenz erfolgt durch:
eine Abiturnote von
11 Punkten im Fach Englisch auf erhöhtem Niveau bzw.
11 Punkten im Leistungskurs Englisch oder
13 Punkten im Fach Englisch auf grundlegendem Niveau
Hinweis:
Der Mindestnotenwert von 11, bzw. 13 Punkten bezieht sich auf das gesamte Abiturzeugnis, diese Note kann also entweder in einer der 4 Halbjahresnoten oder in der Abiturprüfung erreicht worden sein.
Das Fach Englisch muss nicht Teil der Abiturprüfung gewesen sein.
oder einen der nachfolgenden Tests auf dem jeweils angegebenen Niveau:
CEFR B2+
TOEFL iBT 90 Punkte
IELTS 6.5 Academic Module
CAE grade A
CPE grade A, B oder C.
Bildungsabschlüsse aus englischsprachigen Ländern gelten ebenfalls als Nachweis der nötigen Sprachkenntnisse.
Andere Zertifikate werden leider nicht akzeptiert.
Mit freundlichen Grüßen/kind regards
AO
Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
www.uni-hamburg.de
AO
Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
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